Klimaschutz in Münster

Zu Beginn bitten wir Dich, selber einzuschätzen, wie schnell Münster seine CO2-Emissionen senken müsste, wenn wir das Pariser Abkommen zu Grunde legen.

In der folgenden Grafik sind links die bisherigen Emissionen seit 1990 eingezeichnet.

Was meinst Du: Bis wann müsste Münster klimaneutral sein? Benutze Deine Maus oder Deinen Finger und zeichne einfach in die Grafik!

Wenn Du eine Linie oben eingezeichnet hast, konntest Du auch sehen, wie schnell wir unsere CO2-Emissionen laut dem Pariser Abkommen senken müssten. Lagst Du richtig? Oder bist Du überrascht?

Die folgende Grafik zeigt die bisherigen Münsteraner Gesamt-Emissionen und aufgeteilt auf die einzelnen Sektoren Wärme, Strom, Verkehr. Außerdem haben wir die geplanten Ziele des Münsteraner Klimaschutzplans visualisiert. Und natürlich das Pariser Limit, denn das ist wesentlich für unser Klima.

Tipp: Ein Doppelklick auf einzelne Elemente der Legende blendet alle anderen in der Grafik aus.

Der Trend der bisherigen Emissionsreduktion (grün gestrichelte Linie) zeigt leider: Wir sind gerade weder auf Kurs unser lokales Klimaschutzkonzept umzusetzen, noch ansatzweise auf Pariser Kurs. Wir müssen unsere Bemühungen also deutlich verstärken!

Durch den Druck der Straße (Fridays for Future & Co.) hat der Stadtrat am 11.12.19 das Ziel “alsbald – möglichst bis 2030 – klimaneutral zu werden” (S. 57) beschlossen, welches oben visualisiert ist. Von den Fakten her sicher eine richtige Entscheidung. Inzwischen (Juni 2021) gibt es auch eine Kurzstudie, in der steht, dass “das Ziel einer Klimaneutralität im Jahr 2030 für Münster […] grundsätzlich erreichbar” ist.

Ein Blick auf die letzten zehn Jahre zeigt vielleicht, wo es bei der Umsetzung am meisten hakt?

Umsetzung Klimaschutzkonzept 2020

Vorweg: Die folgenden interaktiven Visualisierungen sollen einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2020 geben. 2020 ist inzwischen schon länger vorbei. Leider hat die Verwaltung keinen Abschlussbericht für das Klimaschutzkonzept 2020 vorgelegt (oder zumindest ist dieser Abschlussbericht nicht einfach aufzufinden). Inzwischen folgt die Verwaltung unter dem Titel “Handlungsprogramm Klimaschutz 2030” einem neuem Konzept.

Dieses aktuelle Konzept hat völlig neue Maßnahmen (im Vergleich zum Klimaschutzkonzept 2020), die anscheinend völlig unabhängig von den bereits existierenden Maßnahmen entwickelt wurden. Das ist schade, denn so lassen sich die Maßnahmen nicht über mehrere Jahre beobachten. Entsprechend wächst der Unmut der münsterschen Bürgerinnen und Bürger wie beispielsweise hier, hier oder hier ersichtlich ist.

Immerhin, inzwischen ist im Sommer 2023 ein Sachstandsbericht zu diesen neuen Maßnahmen hier veröffentlicht worden. Über die dortige Status-Ampel kann man aber durchaus länger diskutieren.

Wir wünschen dennoch viel Erkenntnis beim Erkunden der nicht mehr aktuellen Maßnahmen!

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Seit Anfang 2018 sind alle 6 Personalstellen der Klenko besetzt. Zum September 2018 wird die Klenko durch 1,5 Personalstellen im Bereich Klimaanpassung ergänzt, wobei die Vollzeitstelle befristet (max. drei Jahre) vom Bundesumweltministerium gefördert wird.

  • 2015

    Sachstand 2015/2016

    Die Klenko ist im September 2016 durch zwei befristete Masterplanstellen (vier Jahre) aufgestockt worden, so dass nunmehr insgesamt 6 Personalstellen zur Verfügung stehen. Zwei Stellen sind auf Grund von Mutterschutz und Umbesetzung der Mitarbeiter zurzeit (Mitte 2016 bis Anfang 2018) unbesetzt (Themenbereiche „Bauen und Sanieren“ sowie „Gewerbe und Erneuerbare Energien“).

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Klenko ist nunmehr personell auf 4 Personen aufgestockt worden und das Arbeitsspektrum konnte entsprechend dem Handlungskonzept 2020 ausgeweitet werden. Neue Themen wie die Klimaanpassung sollen in Zukunft ebenfalls angegangen werden.

  • Plan

    geplant

    Die Klenko war mit 2 Stellen besetzt. Bei der Vielzahl der Themen und Ansprüche war eine deutliche Überbelastung der Mitarbeiter zu verzeichnen und neue Projekte konnten nicht mehr in Angriff genommen werden oder bestehende nicht mehr ausgebaut werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Auf Grund der angespannten Haushaltslage ist die Umsetzung eines Klimaschutzfonds zurzeit nicht möglich, da der nötige Grundstock nicht gebildet werden kann.

  • Plan

    geplant

    Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte soll ein Klimaschutzfond eingerichtet werden. Finanzierung z.B. aus den Gewinnen der Stadtwerke Münster sowie möglichst ergänzend durch weitere Unternehmen in der Stadt Münster.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Rahmen der Einführung der Anlage A zu allen Ratsvorlagen wird die Relevanz des Klimaschutzes als Querschnittthema hervorgehoben werden. Dabei soll das Querschnittsthema im Sinne eines Positivkatalogs erwähnt werden, wenn der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht klimaschutzrelevante Aussagen trifft und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Bedeutung und Relevanz ist.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden, da es im Rahmen der Zuständigkeitsregelung für den Klimaschutz eingebunden werden soll. Die Umsetzung eines Klimacheck für Ratsbeschlüsse sollte zur Erleichterung der Arbeit des Beirates für Klimaschutz beitragen.

  • Plan

    geplant

    Systematik zur durchgängigen Prüfung der Auswirkungen von Ratsbeschlüssen auf Klimaschutzstrategie und Klimagasausstoß.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Zahl der Mitglieder im Netzwerk Münsters Allianz für Klimaschutz liegt weiterhin bei über 100 Unternehmen, wobei der zentrale Fokus des Netzwerks nach wie vor auf die Realisierung von Maßnahmen und Projekten innerhalb der Unternehmen gesetzt wird. Dazu haben sich insbesondere die regelmäßig durch die Stadt Münster angebotenen fachlichen Workshops etabliert, die immer in einer Kombination aus Fachwissen und konkreten praxisnahen Beispielen die Teilnehmer motivieren und anregen derartige Maßnahmen und Projekte auch im eigenen Unternehmen umzusetzen. Ein besonderer Fokus wurde im Jahr 2017 auf das Thema Mobilität mit dem Schwerpunkt Elektromobilität gelegt. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit erscheint jährlich die Klimanews (Auflagenstärke rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), in der die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit haben ihre erfolgreichen Klimaschutzmaßnahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Neben den technischen energetischen Einsparpotentialen ist im Frühjahr 2018 der Schwerpunkt auf eher verhaltensorientierte Ansätze zum Klimaschutz gelegt worden. Dabei stand die Verbindung von Klimaschutz und Mitarbeitermotivation (Attraktivität des Arbeitgebers) im Fokus. Themen waren Klimaschutz am Arbeitsplatz (Büroausstattung), Klimaschutz und Ernährung sowie Klimaschutz und Mobilität (Vermeidung von Wegen, Home Office, etc.). Die konstante Beteiligung der Unternehmen an den Veranstaltungen, eine geringe Fluktuation im Netzwerk und die Rückmeldung aus regelmäßigen persönlichen Beratungsgesprächen durch das beauftrage Beratungsbüro und der Stadt Münster zeigen, dass die Kooperation zwischen den beteiligten Unternehmen und der Stadt Münster in dieser Form sehr gut funktioniert.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Mittlerweile konnte die Teilnehmerzahl der Unternehmen auf mehr als 100 gesteigert werden. Neben den Workshops, die dazu dienen, den Unternehmen das notwendige Fachwissen zu vermitteln, wurde eine intensive Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Das Marketingkonzept, bei dem die Unternehmen unterschiedliche Module beauftragen konnten, hat u.a. folgende Bausteine enthalten: Imagefilm, Klimanews (Auflagenstärke rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), Buswerbung für 1 Jahr auf Stadtwerke-Bussen, Plakatwerbung, Pressemitteilungen. Die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit hat zu einer deutlichen Stärkung der Außenwirkung sowohl des Projektes als auch der teilnehmenden Unternehmen geführt. In den Jahren von 2013 bis 2016 haben jährlich Koordinierungstreffen stattgefunden, um auf die Wünsche und Bedürfnisse der Unternehmen einzugehen, die Inhalte zielgerichtet zu steuern und weiter zu verfolgen. Eine Abfrage im Jahr 2016 durch das beauftrage Unternehmen Gertec GmbH, dass seit der Gründung des Netzwerkes die Umsetzung des Projektes begleitet, konnte aufzeigen, dass die Unternehmen mit den Angeboten sehr zufrieden gewesen sind und dabei besonders die flexiblen inhaltlichen, auf aktuelle Entwicklungen bezogenen Angebote und den Austausch untereinander sehr Wert schätzen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Mai 2011 wurde die Allianz für Klimaschutz gegründet. Gleich zu Beginn traten 40 Unternehmen der Allianz bei. Im zweiten Projektjahr konnte die Teilnehmerzahl auf 70 Unternehmen erhöht werden. Die Unternehmen, Institutionen und Verbände haben sich bisher in mehr als 45 Workshops und Fachveranstaltungen getroffen und mit Hilfe externer Experten Ideen und Projekte für die Einsparung von Energie in den Betrieben entwickelt. Der Fokus lag auf den Themenbereichen Sofortmaßnahmen und Mitarbeitermotivation, Energie-Controlling, Green IT, LED, Optimierung der Regelungstechnik, Solare Eigenstromerzeugung, energieeffiziente Kältetechnik und Mobilitätsmanagement. Eine besondere Rolle kommt den so genannten Klima-Paten zu. Sie definieren Ziele, treiben konkrete Projekte voran und repräsentieren die Allianz in der Öffentlichkeit. Dazu treffen sich Vertreter der Firmengruppe Brück, der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH, der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, der Kenersys GmbH, der Stadtwerke Münster GmbH und des Batterieforschungsinstituts MEET der Universität Münster einmal jährlich mit Oberbürgermeister, Verwaltungsspitze und Politik.

  • Plan

    geplant

    Aufbau eines stadtweiten Netzwerkes 'Allianz für Klimaschutz' mit gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistung., etc. zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Dachmarke „Münster Klimaschutz 2050“ hat sich als zentrale qualitative Wiedererkennungsmarke zum Klimaschutz in Münster weitestgehend etabliert. Insbesondere in Verbindung mit dem neuen städtischen CD konnte ein einheitliches und medienwirksames Ansprachekonzept für die Öffentlichkeit entwickelt werden. Damit werden die unterschiedlichen Zielgruppen (Hausbesitzer, Haushalte, Unternehmen, etc.) zielgruppenspezifisch im einheitlichen Design zu den verschiedenen Themen und Kampagnen mit einer Vielfalt an unterschiedlichen Medien (von Plakaten, über Pressemitteilungen, Anzeigen, Buswerbung, bis zur Präsenz im Internet und den sozialen Medien) angesprochen. Neben den verschiedenen Medien wurde im Jahr 2018 wieder verstärkt auch die persönliche Präsenz bei Veranstaltungen und Festen in der Stadt erhöht, um die Bürgerinnen und Bürger für den gemeinsamen Klimaschutz-Prozess zu gewinnen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Klimaschutzkampagne „Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ evaluiert und weiterentwickelt. 2018 startete die Weiterentwicklung unter dem Titel „Münsters KlimaMischpoke“. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt weiterhin auf kleinen Klimaschutzmaßnahmen im Alltag, die aber in der Summe – und in der Gemeinschaft – einen wichtigen Beitrag zu den städtischen Klimaschutzzielen leisten. Die Verbindung aus Elementen von Massematte als lokaler Münster-Bezug mit einem Schwerpunkt auf eine Mitmachkampagne, bei der Menschen nicht nur informiert werden, sondern zur aktiven Teilnahme an der Kampagne motiviert werden, bilden den Kern der Kampagne. Sie wird im Jahr 2019 fortgesetzt.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Öffentlichkeitsarbeit ist in den letzten Jahren weiter intensiviert worden, insbesondere für „Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Münsters Allianz für Klimaschutz“ sowie die Bereiche Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien. Dabei wurden nicht nur themenspezifische Ausstellungen, Kampagnen und Beratungen angeboten sondern auch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten, Anzeigen, Buswerbung, etc. durchgeführt. Ein eigenes Layout für den Klimaschutz in Münster hat zur deutlichen Erkennung des Klimaschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung geführt. Für die Entwicklung des Masterplans 100% Klimaschutz ist die Dachmarke mit dem Motto „Münster Klimaschutz 2050“ angepasst worden und wird seit Oktober 2016 offensiv in die Bürgerschaft getragen, um eine breite Öffentlichkeit für das Thema im Rahmen der Beteiligungsphase zur Erarbeitung des Masterplans zu erhalten und später Maßnahmen zielgerichtet zu bewerben und umzusetzen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz ist intensiviert und ausgebaut worden, wobei die Grundlagen in der Beschlussvorlage V/0234/2011 - Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffentlichkeitsarbeit dargestellt worden sind. Insbesondere sind folgende Projekte umgesetzt worden:
    1. „Münster packt ́s! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ ist weiter entwickelt worden. Seit Mai 2011 wurden 6 neue Kooperationspartner hinzugewonnen und in 19 verschiedenen Aktionen (z.B. Infostände auf der Messe Bauen und Wohnen; Hafenfest; Kampagne mit einer Bäckerei, Interkulturelles Fest; Sommerfest Kinderhaus mit Einbindung einkommensschwacher Haushalte, ...) wurden weitere 1.000 Bürgerpakt-Teilnehmer gewonnen. Für das Jahr 2013 ist der Schwerpunkt auf Studierende gelegt worden.
    2. Das „Klimasparbuch“, ein Ratgeber und Gutscheinbuch zum Klimaschutz im Alltag, wurde in einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren in Münster über den Buchhandel verkauft oder als Präsent im Rahmen von verschiedenen Aktionen (auch der Stadtwerke) abgegeben.
    3. Eine eigene Seite im Internet www.klima.muenster.de wurde eingerichtet und wird regelmäßig mit aktuellen Informationen zum Thema „Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Allianz für Klimaschutz“ und „Bauen und Sanieren“ bestückt. Auch eine Facebook - Seite wurde eingerichtet, wobei eine positive Verstetigung noch nicht erreicht worden ist.
    4. Viele Anregungen aus der Beschlussvorlage wurden aufgegriffen, wie die Beteiligung am Veggietag, die Umsetzung des Solarchecks und die Beteiligung an vielen Aktionen.

  • Plan

    geplant

    Die guten Aktivitäten in Münster sollen beibehalten und weiter ergänzt werden, z.B. Energiestadtplan Münster ausbauen oder übergreifender Claim für Klimaschutzprojekte

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Ein Ausbau der Energie-/Umweltberatung ist nicht umgesetzt worden. Insgesamt konnte eine halbe Personalstelle für die Energie-/Umweltberatung auf der Grundlage des Handlungskonzeptes erhalten werden.

  • Plan

    geplant

    Energie-/Umweltberatung der Stadt (ganztags statt halbtags) und der Verbraucherzentrale werden weiter ausgebaut.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    m Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ wurden Handlungsansätze für die Nutzung von Synergien bei der altersgerechten Sanierung mit der energetischen Sanierung herausgearbeitet, die im Rahmen des Netzwerkes „AltbauPartner Handwerk“ besprochen wurden und dort in die Sanierungsberatung aufgenommen wurden. D.h. aktiv die Chancen bei der altersgerechten Sanierung nutzen und auf die Möglichkeiten der energetischen Sanierung verstärkt hinweisen. Auch im Handlungskonzept Wohnen, das im April 2014 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde, spielt der altersgerechte oder barrierefreie Wohnungsbau eine wichtige Rolle und ist damit Bestandteil der weiteren Entwicklungsstrategie der Stadt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW und anderen Städten in NRW wird das Thema in Zusammenhang mit der Gebäudesanierung betrachtet und soll zukünftig stärker in die Beratung eingebracht werden. Der Zubau an altengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen ist auch Teil der Überlegungen im Handlungskonzept Wohnen, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird.

  • Plan

    geplant

    Veränderung in der Altersstruktur erfordert auch Veränderungen im baul. Bereich, z.B. altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen, dabei Chancen für den Klimaschutz nutzen

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die in 2013 angeführten Arbeitsfelder werden – wie bisher mit Ausnahme des letzten Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen durchgetragen und beachtet. Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens ist aus fachlicher Sicht nach wie vor nicht sinnvoll und im Aufwand-Nutzen-Verhältnis in keiner Weise zielführend. In der aktuellen personellen Situation wäre eine Bearbeitung in den mind. mittelfristigen Arbeitsprioritäten der Bauleitplanung und der Städtebaulichen Planung zur Wohnbaulandentwicklung (Baulandprogramm, Konversion, etc.) zudem nicht realistisch. Es wird in Anbetracht dieser Bewertung und Situation weiterhin nicht empfohlen, die Maßnahme einer Neuaufstellung des Leitfadens aufrechtzuerhalten (siehe Begründung aus 2015/2016). Bei der Umsetzung der städtebaulich wirksamen, großflächigen Konversionsprojekte York und Oxford ist es Ziel, die Kriterien und Elemente für das Thema Klimaschutz - neben anderen - in besonderer Weise in die künftigen hochbaulichen und freiräumlichen Ausschreibungsverfahren zu integrieren: Neben der Berücksichtigung der qualitativen Standards der städtebaulichen Gestaltungsleitlinien wird sich die Stadt dafür einsetzen, dass
    - Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovativer Mobilitätskonzepte bzw. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
    - Qualität, Funktionalität und Flexibilität der halböffentlichen und privaten Freiraumgestaltung
    - Integration und Erhaltung bestehender, wertvoller Grünstrukturen, vor allem des erhaltenswerten Baumbestandes
    - Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovativer energetischer Konzepte
    - Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovativer Regenwasserbewirtschaftungslösungen
    explizite (Mit-)Beurteilungskriterien im Zusammenhang mit konzeptbezogenen Grundstücksvergaben auf den Kasernenarealen werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens ist aus analogen Gründen wie bereits 2013 nicht erfolgt. Die Bearbeitung ist auch weiterhin den Arbeitsprioritäten der Bauleitplanung und der Städtebaulichen Planung zur Wohnbaulandentwicklung unterzuordnen. Die bereits in 2013 als Sachstand angeführten Arbeitsfelder werden - mit Ausnahme des letzten Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen voll berücksichtigt bzw. angewandt. Es wird in Anbetracht dieser Situation nicht empfohlen, die Maßnahme einer Neuaufstellung des Leitfadens aufrechtzuerhalten, da
    Kosten, Aufwand und Nutzen hier aus der fachlichen Betrachtung in keinem guten Verhältnis stehen: ein/der Leitfaden wird weder absolute Vorgaben machen sollen, noch können;
    durch den konkreten Städtebaulichen Entwurf wirklich beeinflussbare klimatische Ziele (kurze Wege, Dichte, Kompaktheit, Kubatur/Dachform/Gebäudeausrichtung/Optionen für passive Energienutzung etc. ) seit Jahren selbstverständliches Entwurfs- und Beurteilungshandwerkszeug in der Stadtplanung sind;
    die o.g. Kriterien sind jedoch auch nicht absolut: sie stehen auf gleicher Stufe zu ebenso wichtigen baugebietskonfigurierenden städtebaulichen Anforderungen wie Stadtraumbildung, kommunikative, gemeinschaftsorientierte und nutzungsfunktionale Ziele, Aufgreifen und Fortführen bestehender städtebaulicher Strukturen etc. und sie unterliegen somit der Abwägung – eine primär oder ausschließlich kompakte oder südorientierte Gebäudeausrichtung oder Dachform ist insofern für die städtebaulich gewachsene Struktur und das Stadtbild Münsters in keiner Weise zu empfehlen und verträglich ;
    die Anregungswirkung eines Leitfadens für private Bauherren beschränkt sich insofern in erster Linie beispielgebend auf Positivbausteine für das konkrete Bauvorhaben;
    hierfür bestehen in Literatur wie im fachlichen Bereich des Internet ausreichende Untersuchungen und Leitfäden zu stützenden technischen Lösungen, deren Umsetzung und zum Teil auch Förderung - die Stadt hat es im Themenfeld der Stadtplanung/Bauleitplanung objektbezogen nicht in der Hand (Ausnahme: eigene kommunale Bauvorhaben), bauliche Strategien, Vorgaben oder Techniken mit Ausnahme der Wärmedämmstandards (V/0675/2011) weiterzugeben und einzufordern, sofern hierfür keine gesetzlichen Grundlagen bestehen;
    in den die Bauleitplanung flankierenden öffentlich rechtlichen Verträgen werden die kommunalen Energie(dämm)standards wie aktuelle Ratsbeschlusslage (V/0675/2011) 1:1 seit den 90er Jahren als klare Maßgabe für die Gebäudeerstellung an Dritte weitergegeben (aktuell EnEV 2009 minus 35%) – modifizierende bzw. aktualisierende oder weitergehende Ratsbeschlüsse würden analog und automatisiert vertraglich umgesetzt und weitergegeben;
    weitergehende Themen wie Nutzungsintensität von Kfz in Baugebieten, Car-Sharing, Nutzung bestimmter Energieversorgungsformen im Baugebiet o.ä. können durch Städtebauliche Planung zwar mitgedacht und vorbereitet werden, dies jedoch i. d. R. nicht verbindlich geregelt und gesetzlich gesichert, sondern nur per Hinweis;
    in diesem Zusammenhang wurden allerdings bei den großflächigen Konversionsprojekten York und Oxford Kriterien und Elemente für das Thema Klimaschutz in der Stadtplanung in besonderer Weise vorgedacht bzw. integriert.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Beauftragung bzw. Bearbeitung eines Leitfadens konnte kapazitätsbedingt und in Priorität zu anderen konkreten Planungsprojekten noch nicht angegangen werden. Gleichwohl kann der Sachstand inhaltlich wie folgt dargestellt werden:
    - energetischen Baukonzepten stehen, nach wie vor und wie seit Jahren, keinerlei öffentlich-rechtliche Vorschriften in Festsetzungen von Bebauungsplänen bei Neuplanungen entgegen;
    - städtebauliche Aspekte des Klimaschutzes werden nach wie vor frühzeitig im Planungsprozess durch Einspeisung der entsprechenden Aspekte in Wettbewerbsverfahren berücksichtigt, auch in Verfahren Dritter;
    - im Rahmen von Anträgen auf Bauleitplanung und zu neuen städtebaulichen Konzepten wird dem ASSVW regelmäßig ein städtebaulicher Klima-Check als ergänzende Basis seiner Entscheidung vorgelegt; dieser enthält oftmals Empfehlungen der Stadtplanung, die vorliegenden Bebauungskonzepte energetisch zu optimieren (Kompaktheit, Ausrichtung, Abstände, Dachflächen);
    - eigene städtische städtebauliche Konzepte werden unter dem Focus o.g. städtebaulich wirksamer klimatischer Aspekte geprüft und optimiert;
    - für Sommer 2013 ist eine Vorlage zur Energieeffizienz von Gebäuden im Zusammenhang mit Fragen des Stadtbildes geplant, die sich i.S. einer Handreichung an die Bürgerschaft, Investoren, Architekten und Planung wendet.

  • Plan

    geplant

    Der Leitfaden „Energiegerechte Bauleitplanung“ soll aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung städtebaul. Verträge, die neuen Aspekte der EnEV 2009, des EEWärme-Gesetzes sowie des Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW. (ergänzend dazu: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.9.2008: A-R/0047/2008)"

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Ein Bürger-/Firmen-Klima-Fonds konnte bislang nicht initiiert werden. Die Stadtwerke Münster haben eine Bürgergenossenschaft „Münster Energie“ gegründet, um Bürgeranlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Stadt umzusetzen. Der Verein fairPla.net konnte verschiedene Projekte mit der ev. Kirche und dem Studentenwerk mit Bürgerbeteiligung umsetzen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Zusammen mit dem Verein fairPla.net sollte ein Bürgerfond entwickelt werden. Nach ersten vielversprechenden Gesprächen teilte der Verein 2012 jedoch mit, dass er keine Umsetzungsmöglichkeiten sieht. Die Stadtwerke Münster haben im Rahmen ihrer Aktivitäten Bürger-Fonds für die Umsetzung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (Photovoltaik und Windkraft) aufgelegt und den Bürgern angeboten. Die Anteile waren jeweils in kürzester Zeit vergriffen.

  • Plan

    geplant

    Mit einem Fonds für lokale und internationale Klimaschutzprojekte soll Bürgern wie auch Unternehmen in der Stadt Münster eine Geldanlagemöglichkeit geboten werden, aus der heraus konkrete Klimaschutzprojekte finanziert werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2011 wurde der Beirat für Klimaschutz (V/0358/2011) eingerichtet und die Mitglieder berufen. Der Beirat tagt viermal jährlich.

  • Plan

    geplant

    Einrichtung eines Beirates für Klimaschutz ist beschlossen worden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Der Anteil des Landwirtschaftssektors an den Gesamtemissionen der Stadt Münster ist mit rd. 3 % vergleichsweise gering und liegt deutlich unter dem Anteil der deutschen Landwirtschaft an der nationalen Gesamtemission von 7,5 %. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die urbane Struktur der Stadt Münster. Gegenüber dem Jahr 1990 konnten 17% der Emissionen in Münster im Bereich der Landwirtschaft eingespart werden. Aufgrund des geringen Anteils an den Gesamtemissionen wurden bislang keine weiteren Konzepte für diesen Sektor erstellt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Um die Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft zu ermitteln, wurde eine quantitative Bilanz der Emissionen von Treibhausgasen im Herbst 2012 in Auftrag gegeben. Neben einer aktuellen Bilanzierung für das Jahr 2011 sollten auch rückwirkende Bilanzen durchgeführt werden und ein fortschreibbares Bilanzierungstool auf Excel-Basis, mit dem zukünftig die Bilanzierung durch die Stadt erfolgen kann, erstellt werden. Die Ergebnisse werden Mitte 2013 vorliegen.

  • Plan

    geplant

    Die Verwaltung soll die Produktion klimaschädlicher Gase durch die landwirtschaftl. Tierhaltung im Stadtgebiet abschätzen und prüfen, ob weitere Umweltdaten für Landwirtschaft und Ernährung abgebildet werden können.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Mit dem Handlungskonzept 2020 wurde der Verzicht von Heizpilzen, Infrarotstrahlern, usw. beschlossen (V/0592/2010 + V/0592/2010/E1). Bei der Genehmigung von Außengastronomieflächen auf öffentlichen Flächen wird der Beschluss konsequent umgesetzt. Bei den wenigen städtischen Privatflächen wird der Ratsbeschluss bei Neuvermietungen ebenfalls seit 2011 umgesetzt. Bei bestehenden Verträgen gilt die Genehmigung zum Aufstellen von Tischen und Stühlen überwiegend nicht in den Wintermonaten und / oder Heizpilze o.ä. werden nicht verwendet. Bei 2 Vertragsverhältnissen bestehen langfristige Bindungen, die zurzeit nicht kündbar sind. Eine Selbstverpflichtung wurde von den betroffenen Pächtern abgelehnt. Bei einem Neuabschluss sollen die Verträge entsprechend angepasst werden.

  • Plan

    geplant

    Außengastronomieflächen sollen nur noch unter der Bedingung des Verzichtes von Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. genehmigt werden. Auch bei bereits bestehenden Verträgen werden die Betreiber um eine Selbstverpflichtung gebeten

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Auch im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Auszeichnung stattfinden. In 2018 ist eine Auszeichnung für die vorangegangenen Jahre geplant.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Grundidee eines Gütesiegels für gut sanierte Wohngebäude ist nach wie vor ein gutes und wichtiges Instrument für die öffentlichkeitswirksame Werbung zur Sanierung von Wohngebäuden, jedoch ist die Nachfrage durch mögliche Bauherren - trotz intensiver Bewerbung in allen Medien und mit einer Vielzahl an Multiplikatoren - eher gering. In 2013 sind 25, in 2014 sind 40 und in 2015 sind 30 Gütesiegel vergeben worden (vorrangig an Antragsteller aus dem Förderprogramm Altbausanierung und Energieeinsparung der Stadt Münster). In 2016 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Auszeichnung stattfinden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das seit 1997 bestehende Gütesiegel für vorbildlich sanierte Altbauten ist in 2012 novelliert und in zwei Varianten (Standard und Premium) an die aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung breitenwirksam angepasst worden. Jährlich wiederkehrend können sich nunmehr Gebäudeeigentümer mit dem nach der Sanierung ausgestellten Energieausweis für das Gebäudegütesiegel der Stadt Münster bis Anfang September bewerben. In 2012 sind 55 Gebäudegütesiegel vergeben worden.

  • Plan

    geplant

    Entwicklung eines Gütesiegels Gebäudesanierung ist im Rahmen der Workshops für das Klimaschutzkonzeptes als ein sehr wichtiges Instrument der Altbausanierung gesehen worden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Aufgrund der stetigen Pressearbeit sind im Jahr 2017, wie auch im vorangegangenen Jahr, fast alle Fördermittel abgerufen worden. Lediglich 42.000 € sind nicht in Anspruch genommen worden. In 2018 sind bis Juli für die Altbausanierung bereits über 300.000 € abgerufen worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sind die Fördermittel für die folgenden Jahre nochmals aufgestockt worden:
    2019 -> 450.000 Euro
    2020 -> 450.000 Euro
    2021 -> 500.000 Euro
    2022 -> 500.000 Euro

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Haushaltsmittel für das Förderprogramm sind im Jahr 2014 wieder auf 350.000 Euro aufgestockt worden und betragen in folgenden Jahren:
    2015 -> 400.000 Euro
    2016 -> 425.000 Euro
    2017 -> 450.000 Euro
    2018 -> 500.000 Euro
    2019 -> 350.000 Euro
    2020 -> 350.000 Euro
    Der jährliche Fördertopf war teilweise bereits im Frühjahr ausgeschöpft. Im Jahr 2015 sind Fördermittel in Höhe von 125.000 Euro nicht abgerufen worden, da die bundesweite Negativpresse in Sachen „Dämmwahn“ auch in Münster seine Wirkung gezeigt hat. Im Jahr 2016 sind jedoch wieder alle Fördermittel bis zum Jahresende abgerufen worden. Seit Mitte 2016 erfolgt die Förderung von Photovoltaikanlagen durch ein städtisches Förderprogramm, welches in das Förderprogramm Altbausanierung und Energieeinsparung integriert worden ist (vgl. E6).

  • 2013

    Sachstand 2013

    Mit Ratsbeschluss zum Handlungskonzept 2020 (V/0592/2010 + V/0592/2010/E1) ist die Fortführung des Förderprogrammes mit einem Haushaltsvolumen von 350.000 Euro pro Jahr beschlossen worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 bis 2017 auf jeweils 250.000 Euro reduziert.

  • Plan

    geplant

    Förderprogramm soll fortgeführt werden. Wichtig ist ein hohes Budget, um Breitenwirkungen zu erzielen. Zudem Weiterentwicklung z.B. Konzentration auf Außenwanddämmung, Innendämmungsqualität, Passivhauselemente, Hemmnis Denkmalschutz, Dachintegration von Solaranlagen

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Jahr 2017 konnten auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Vor-Ort-Termine stattfinden. In 2018 sollen wieder zwei Bauvorhaben öffentlichkeitswirksam begleitet und entsprechende Vor-Ort-Termine sowohl für Bürger als auch für Fachpublikum (Wohnungswirtschaft) organsiert werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    In den Jahren 2014 – 2016 sind jährlich zwei bis drei Bauvorhaben öffentlichkeitswirksam mit jeweils zwei Vor-Ort-Terminen umgesetzt worden. Die Besichtigungen der Baustellen sind von den Bürgern weiterhin sehr gut angenommen worden und die positiven Impulse für die Aktivierung der Sanierungstätigkeit in Münster konnten gesetzt werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Maßnahmen „Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 Gebäudesanierungsprogramm“ beschränkt sich auf das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in energetischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, was einen wichtigen Impuls für die Bürger zur Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt darstellt. Nach Erarbeitung eines entsprechenden Öffentlichkeitskonzeptes konnten bislang zwei Bauvorhaben öffentlichkeitswirksam begleitet werden, die mit jeweils vier Vor-Ort-Terminen von den Bürgern sehr gut angenommen wurden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel in Höhe von 30.000 Euro gestrichen. In diesem Jahr ist die einfache Begleitung von zwei weiteren Bauvorhaben mit vorhandenen Mittel geplant.

  • Plan

    geplant

    Ergänzend zum Förderprogramm Altbausanierung soll ein „Konjunkturprogramm Klimaschutz“ für 100 Gebäude, die vorbildlich und begleitet von Öffentlichkeitsarbeit optimal energetisch saniert werden, aufgelegt werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Rahmen des Förderprogrammes Kommunaler Klimaschutz NRW wird ab Oktober 2018 ein Modellprojekt zur Beratung und Motivation von privaten „semiprofessionellen“ Vermietern gestartet. Dabei werden die Vermieter anhand von Modellsanierungen durch Vertreterinnen und Vertreter der Wohn- und Stadtbau in den verschiedenen Handlungsfeldern geschult. Das Modellprojekt wird durch ein externes Büro begleitet und dokumentiert. Diese Dokumentation soll in den folgenden Jahren als Grundlage zur Verstetigung dieses Arbeitsfeldes dienen.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden. Es sollte im Rahmen der Allianz für Klimaschutz aufgenommen werden, wurde von den beteiligten Unternehmen bislang aber noch nicht ausgewählt.

  • Plan

    geplant

    Der Konflikt zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen der Altbausanierung und Energieeinsparung ist dauerhaft und könnte durch einen gezielten Projektansatz deutlich verbessert werden, um auch so weitere Energieeinsparungen zu realisieren.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne stattfinden, es wurde jedoch intensiv für das Förderprogramm Altbausanierung geworben. 2018 liegt der Themenschwerpunkt weiterhin im Bereich der Altbausanierung mit den in B3 beschriebenen Baustellenbesichtigungen.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Themenbereich Bauen und Sanieren ist in den Jahren 2013 bis 2016 von der Klenko erfolgreich fortgeführt worden. In 2013 ist das Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden umgesetzt worden. In 2014 und 2016 das Thema „Altbausanierung“ und in 2015 das Thema „Neubau“. Dabei sind jeweils in Kampagnenwochen mit Ausstellungen, Beratungsangeboten und Vor-Ort-Terminen teilweise stadtteilbezogen angeboten worden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Jahr 2011/12 wurde das Thema „Die richtige Heizung für mein Haus“ in den Vordergrund gestellt. Dazu wurde die erforderlichen Materialien wie Flyer, Broschüre, Plakat, etc. erarbeitet und im Herbst 2012 eine Themenkampagne mit Ausstellung, Vorträgen und Beratungstagen im Cityshop und in den Stadteilen angeboten. Ergänzend wurde das Thema „Münsters Energiesparhaus“ öffentlichkeitswirksam aufbereitet und in die Beratungsinitiative eingebunden. In 2013 soll das Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden umgesetzt werden.

  • Plan

    geplant

    Für einen Zeitraum von 2 -3 Jahren sollte jeweils ein bestimmter technischer Schwerpunkt, wie z.B. hydraul. Abgleich von Heizungen, Wärmepumpe, Lüftungsanlagen und Klimatisierung, kooperativ vorangebracht werden. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit kann hier zur Intensivierung der Sanierungstätigkeit führen und dabei eine deutliche Wirkung auf die lokale Wirtschaft haben.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Dezember 2012 ist das Hearing „Stadt und Klima“ zum Thema Altbausanierung mit unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten durchgeführt worden, um aufzuzeigen, dass Sanierungen nicht zwingend eine Veränderung der Fassade beinhalten müssen. Im Hearing wurde auch das Thema erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Gebäude angesprochen.

  • Plan

    geplant

    Aufbauend auf den erarbeiteten Materialien wird ein Vermittlungs- und Beratungsschwerpunkt zu diesem Themenfeld durch spez. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit angeboten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Sommer 2017 ist die oben benannte Vorlage (V/0092/2015) von der Verwaltung zurückgezogen worden und der Dialogprozess aus den vorangegangenen Jahren wurde weiter fortgeführt. Die fachliche Diskussion für die Fortführung der kommunalen Anforderungen ging dabei deutlich in Richtung des KfW-Effizienzhauses 55. Im Juli 2018 ist die entsprechende Vorlage (V/0301/2018) vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden, so dass die neuen Anforderungen auf Grundlage des KfW-Effizienzhauses 55 zum 01.08.2018 in Kraft getreten sind.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Im Frühjahr 2015 hat die Verwaltung die Anpassung des bestehenden Wärmedämmstandards für das sog. „Energiesparhaus Münster“ an die EnEV 2014 vorbereitet (V/0092/2015), wobei es inhaltlich sich nicht um eine Verschärfung des Dämmstandards handelte sondern nur um eine verfahrensrechtliche Anpassung an die neue Verordnung der EnEV 2014. Im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage wurden unterschiedliche politische Anträge beschlossen und die Verwaltung beauftragt ein Dialoggespräch zur Klärung der unterschiedlichen Ansätze zu führen. Das Dialoggespräch konnte im April 2016 durchgeführt werden. Ein weiteres Dialoggespräch ist für 2017 geplant, um die Akzeptanz und Notwendigkeit dieser Klimaschutzmaßnahme vor allem bei den Investoren zu stärken. Ziel des weiteren Diskussionsprozesses wird es sein, die Weiterentwicklung der kommunalen Dämmstandards für den Neubau in Richtung Niedrigstenergiegebäude zu starten.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2011 (V/0675/2011 sowie V/0675/2011/E1) ist das sogenannte „Energiesparhaus Münster“ mit einer Unterschreitung des Transmissionswärmeverlustes von -35 % gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 eingeführt worden. Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterentwicklung ab 2014 in Richtung Passivhausstandard wurde nicht beschlossen. Ein Hearing zur Vorbereitung der Einführung eines Passivhausstandards wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt. Mit dem Ergebnis, dass die Novellierung der EnEV abgewartet werden sollte und diese die Grundlage der Anpassung in Anlehnung an das Passivhaus bilden soll.

  • Plan

    geplant

    Der bisherige Niedrigenergiehausstandard, der durch die EnEV 2009 erreicht worden ist, sollte mit dem Ziel des anspruchsvolleren Passivhausstandards schrittweise fortgeschrieben werden. Trotz geringer Neubautätigkeit sollte Münster seiner Vorreiterrolle weiterhin gerecht werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Leitlinien wurden nach erneuter Diskussion in den politischen Gremien fortgeschrieben, der letzte Stand der Gebäudeleitlinien ist vom 19.03.2014.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Einführung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster wurde nach ausführlicher politischer Diskussion am 21.03.2012 beschlossen. Für städtische Neubauten gilt damit ein „nahezu Passivhausstandard“ nach dem Vorbild der Stadt Aachen. Auch für die Sanierung von Bestandsbauten wurden bauteilbezogene Grenzwerte festgelegt, die die gesetzlichen Vorgaben erheblich unterschreiten.

  • Plan

    geplant

    Einführung eines Passivhausstandards für städtische Neubauten, z.B. Frankfurter Modell prüfen (Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nachweis, dass Passivhaus nicht wirtschaftlich ist) oder Aachener Modell mit 20 kWh/m2*a ansetzen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Stadt Münster hat zusammen mit den Stadtwerken Münster in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes Lastgangzähler für Strom, Wärme und Wasser installiert. Bis Ende 2017 wurden ca. 125 Liegenschaften mit Lastgangzählern ausgestattet. Zurzeit erfolgt eine intensive Überprüfung der ausgelesenen Daten. In einem nächsten Schritt wird geprüft, ob an Hand von Standardlastgängen automatische Abweichungen erkennbar sind und wie die Definition von Zielwerten erfolgen kann. Zudem wird bei zukünftigen Neubauten die Kabelverlegung für die Datenfernauslesung bei der Errichtung direkt berücksichtigt.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Mit dem Projekt Zählervisualisierung für alle öffentlichen Gebäude wird es möglich sein noch intensiver Stromsparpotentiale zu erkennen. Zielwerte lassen sich ohne die Berücksichtigung der Nutzung nicht definieren. Diese ist auch im Städtetag mehrfach diskutiert und ähnlich beurteilt worden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Für den Bereich Wärme wurden in den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster Zielwerte für den Gebäudebestand definiert. Für Strom und Wasser sind bisher keine Zielwerte formuliert worden. Dieses ist kaum möglich, da sowohl der Wasser- als auch der Stromverbrauch hauptsächlich von der Nutzung abhängig sind. Die bauliche Ausstattung spielt hier eine geringere Rolle als im Bereich Wärme, hier sind Benchmarks bereits jahrelang in der Anwendung.

  • Plan

    geplant

    Ausarbeitung wirkungsvoller Zielwerte für Strom, Wärme und Wasser nach Gebäudetypen sowie Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten (Leitlinien) für das Energiemanagement (vgl. Dt. Städtetag).

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Seit 2016 stehen trotz geringer Kapitalrückflusszeiten keine Mittel für Intractingprojekte mehr zur Verfügung. Die durch Fördermittel eingeworbenen Drittmittel dienen der Haushaltskonsolidierung und werden nicht für Intractingprojekte genutzt.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Das Programm wird mit neuem Schwerpunkt weitergeführt:
    1. LED-Beleuchtung in Turnhallen
    2. LED-Außenbeleuchtung
    3. Lastgang für alle öffentlichen Gebäude Es konnten erhebliche Drittmittel über Förderprogramme des BMU eingeworben werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Programm wird umgesetzt. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Bereich der Gebäudeautomation. Im Jahr 2012 wurden 139.000,-€ für 8 Projekte verausgabt. Alle Maßnahmen sind wirtschaftlich und führen zu Kapitalrückflusszeiten von unter 10 Jahren. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 und 2014 auf jeweils 90.000 Euro und für das Jahr 2015 auf 115.000 Euro reduziert.

  • Plan

    geplant

    Aufbau eines Programms für rentable Intractingprojekte für die Jahre 2012 bis 2016 (150.000 € pro Jahr)

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Durch die am 01.02.2017 befristet eingerichtete Stelle konnten bereits für LED-Beleuchtungssanierungen Fördermittel in Höhe von knapp 300.000 € eingeworben werden. Die Einsparung der Energiekosten beträgt rund 100.000 € jährlich. Zudem wurde im Rahmen des Förderprogramms „KommunalerKlimaschutz.NRW“ ein Projektantrag vorbereitet. Neben einer ganzheitlichen Sanierung die umgesetzt werden soll, wird eine neue Grundschule mit einem PV-Speicher ausgestattet. Der Zuschuss beträgt, vorbehaltlich der noch zu erwartenden Bewilligung, 2,6 Mio. €. Die Stelle soll, vorbehaltlich der politischen Entscheidung zur Umsetzung des Stellenplanentwurfs 2019, dauerhaft eingerichtet werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Nach Stellenvermehrungen im Amt 23 aufgrund der ORGA-Untersuchung ist eine Besetzung der Stelle vorbereitet worden und zum 01.02.2017 umgesetzt worden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die beschlossene Personalaufstockung für das Energiemanagement konnte nicht umgesetzt werden. Eine Besetzung aus vorhandenem Personalbestand des Amtes 23 ist nicht umsetzbar, da die Vielzahl zusätzlicher Aufgaben im Amt 23 (U3-Ausbau, Dichtigkeitsprüfung, elektrische Betriebsmittel, Trinkwasserhygiene, etc.) keinerlei personellen Spielraum zur Aufstockung des Energiemanagements zu lassen.

  • Plan

    geplant

    Die zusätzlichen Kosten für personelle Ressourcen können zu Energiekosteneinsparungen führen, die 5- bis 8-fach höher liegen und damit im Netto-Effekt den städtischen Haushalt entlasten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Durch die bislang befristet eingerichtete Stelle bei Amt 23 (s. Maßnahme B 12 „Erhöhung des Personaleinsatzes beim Energiemanagement“) wurden Begehungen an Schulen und Kindertagesstätten mit dem Ziel durchgeführt, verbrauchsteigernde Faktoren zu identifizieren und zu beheben. Sollte die unter B 12 aufgeführte Stelle nicht dauerhaft eingerichtet werden, so ist die Aufgabe zukünftig nicht mehr leistbar.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Wird im Rahmen des Intracting-Projektes bearbeitet.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Projekt konnte aus Personalgründen nur ansatzweise begonnen werden. Es wurden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Beleuchtungssystemen durchgeführt. Auch bei externer Vergabe bleibt ein erheblicher Personalaufwand zur Betreuung der mit dem heutigen Personal nicht zu leisten ist. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel ab 2013 eingespart.

  • Plan

    geplant

    Erarbeitung von Stromsparkonzepten für typische Anwendungsfelder (z.B. der Optimierung von PC-Netzwerken in Schulen, Beleuchtung, Pumpen und Lüftung) und durch externe Beratung ergänzen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Stadtwerke haben sich gemeinsam mit GRÜNSPAR an der Wettbewerblichen Ausschreibung zum Programm „STEP up!“ beteiligt. GRÜNSPAR konnte sich im Rahmen der wettbewerblichen Ausschreibung nicht durchsetzen, sie erhielt keinen Zuschlag im Rahmen des Vergabeverfahrens. Somit konnte keine Umsetzung des Projektes auf Seiten der Stadtwerke erfolgen. Im Weiteren haben die Stadtwerke gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Mikroökonomik, insbesondere Energie- und Ressourcenökonomik der WWU ein Kooperationsprojekt gestartet. Im Zuge dieses Projektes wurde die App der Stadtwerke um eine Funktion zu Erfassung des Zählerstandes per Handy-Foto ergänzt. Hierauf aufbauend wird derzeit ein feedbackbasiertes Instrument zur Energieeinsparung getestet. Aktuell haben sich 1.600 App-Nutzer für die Teilnahme an dem Instrument registriert. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor, diese werden im Rahmen der Forschungsarbeiten des Lehrstuhls analysiert und aufbereitet.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    GRÜNSPAR und die Stadtwerke kooperieren im Rahmen des Projektes Wettbewerbliche Ausschreibungen / „STEP up!“. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab 2016 Stromeffizienzmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen in Deutschland, die in einem Wettbewerb um Förderzuschüsse ermittelt werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Der Themenkomplex wurde seitens der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen einer Bachelor-Arbeit beleuchtet. Hierbei werden verschiedenste Aktivitäten von Energieversorgern analysiert und auf ihre Anwendbarkeit für die Stadtwerke Münster GmbH bewertet. Im Laufe des Jahres wird die Stadtwerke Münster GmbH eine Energiesparkampagne umsetzen, wobei unter Einbindung der unterschiedlichsten Kommunikationskanäle der Ansatz verfolgt wird, die Anreize zum Energiesparen für die Münsteraner Bürger zu verstärken. Die Ergebnisse der Bachelor-Arbeit fließen in die Kampagne ein.

  • Plan

    geplant

    Die Stadtwerke Münster erarbeiten ein Konzept, wie unabhängig von einer Stromsparprämie bestehende Anreize für energiesparendes Verhalten durch einen Boni geben werden könnten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Konzeption der Neugestaltung der Stadtwerke-Jahresrechnung ist abgeschlossen. Da die Anforderungen weit über eine reine graphische Neugestaltung hinausgehen, sind mit der Umsetzung z.T. tiefgehende Eingriffe und Anpassungen im Abrechnungssystem erforderlich. Es ist eine marktreife Umsetzung aller konzeptionellen Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Terminkette für die Umsetzung steht derzeit noch in Abhängigkeit der Rückmeldung von IT-Dienstleistern sowie einzelner Umsetzungsentscheidungen. Ein Endzeitpunkt kann derzeit noch nicht valide benannt werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Derzeit läuft ein Projekt zur grundlegenden Überarbeitung/ Neugestaltung der Stadtwerke Jahresrechnung. Die Konzeption soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein, die Umsetzung wird voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen sein (abhängig von den konzeptionellen Anforderungen).

  • 2013

    Sachstand 2013

    Gemäß § 40 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) sind Energieversorger verpflichtet „bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichsgruppen verhält“. Diese Anforderung ist bei den Stadtwerken Münster umgesetzt. Die Auseinandersetzung der Kunden mit den dargestellten Werten wird durch das Angebot einer kostenlosen Energieeinsparberatung im City Shop der Stadtwerke unterstützt. Das bestehende Smart-Meter Produkt münster:Transparenz ist durch die Einführung der Produktoption Smart Web ersetzt worden. Dabei kann unabhängig vom gewählten Tarif, auf Basis eines Smart Meters eine Stromvisualisierung mittels Internet und Smart Phone erfolgen.

  • Plan

    geplant

    Die Stadtwerke arbeiten seit Jahren an einer Optimierung der Stromrechnungen, um den Informationsgehalt und die Verständlichkeit der Rechnungen zu verbessern. Der Smart Meter als eine weitere Informationsquelle für den energiebewussten Kunden sowie Tarifmodelle mit kürzeren Abrechnungsintervallen werden interessierten Kunden zukünftig noch mehr Informationen zur Verfügung stellen können.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    In 2017 konnte das Projekt aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt werden, da die zuständige Personalstelle erst Ende des Jahres wieder besetzt werden konnte. 2018 wurde das Ansprache- und Akquiseformat überarbeitet. Statt einer flächendeckenden Ansprache wurde sich auf die Unternehmen im Gewerbegebiet der Loddenheide konzentriert. Gemeinsam mit dem beauftragten Energieberater ist ein Mitarbeiter der Klenko gezielt auf die einzelnen Unternehmen zugegangen und hat diesen die Startberatung Energieeffizienz direkt vor Ort kurz vorgestellt und angeboten. Diese Vorgehensweise hat sich als sehr erfolgreich herausgestellt, so dass in 2018 20 Beratungen durchgeführt werden konnten. Das Angebot und das Anspracheformat soll in dieser Form beibehalten und in den nächsten Jahren in weiteren Gewerbegebieten durchgeführt werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Nach der Pilotphase wurde das Projekt flächendeckend den Unternehmen in Münster angeboten. Bis Ende 2016 konnten jährlich 10 Startberatungen durchgeführt werden. 2016 konnten trotz intensiver Akquisebemühungen durch den Energieberater (externer Fachingenieur) nur 4 Startberatungen durchgeführt werden. Es ist geplant das Format der Akquise und der Ansprache neu zu überdenken. Die Auszeichnung mit einem Siegel/Label wurde nach einer Aufwand-/Nutzenabwägung verworfen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Eine Startberatung „Energieeffizienz für Unternehmen“, die mit einen Zeitrahmen von ca. zwei Stunden vor Ort durch externe Fachingenieure durchgeführt wird, ist entwickelt und umgesetzt worden. Zielsetzung war es, kleine und mittelständische Unternehmen für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu sensibilisieren sowie Sparpotenziale und Lösungsansätze aufzuzeigen. Als Pilotprojekt wurde allen 27 Betrieben des Gewerbegebietes „Zum Kaiserbusch“ die Teilnahme angeboten. 12 Betriebe haben das Angebot angenommen. In der zweiten nun folgenden Stufe werden die beratenen Unternehmen noch mal angesprochen und der Umsetzungsstand nachgefragt sowie ggf. Hilfestellung bei der Umsetzung angeboten. In 2013 sollen in den Startberatungen Empfehlungen für ein mögliches Energiecontrolling (G3) einfließen. Eine Auszeichnung der Betriebe mit einem Siegel/Label ist ebenfalls in Planung.

  • Plan

    geplant

    Aufbau eines Pools von Energie-Beratern, die kostenpflichtig für KMU als Spezialisten für Energieeffizienz arbeiten und diese beraten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Das Projekt ist weiterhin in „Münsters Allianz für Klimaschutz (Ü4) integriert."

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Projekt ist in „Münsters Allianz für Klimaschutz“ (Ü4) integriert worden. Es sollten keine weiteren neuen Netzwerke oder Foren für Erfahrungsaustausche zusätzlich eingeführt werden, sondern das 2011 gegründete Netzwerk „Münsters Allianz für Klimaschutz“ ausgebaut werden.

  • Plan

    geplant

    Erfahrungsaustausch zwischen GHD-Unternehmen zu Themen wie Technische Anlagen (z.B. Beleuchtung, Kühlung/ Klimatisierung), Mitarbeitermotivation, Fuhrpark, etc.. Möglicher Bestandteil der geplanten „ Münsters Allianz für Klimaschutz.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    m Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wurde für die Unternehmen ein einfaches Bilanzierungstool auf Excel-Basis erstellt und den Unternehmen im Rahmen eines Workshops vorgestellt. Ziel soll es sein, dass die teilnehmenden Unternehmen an Hand weniger Daten eine jährliche Bilanzierung durchführen können.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Eine Recherche zu den am Markt erhältlichen Energiecontrolling-Systemen für KMU wurde durchgeführt, wobei kein einfaches System zur Verfügung steht. Die Systeme haben alle einen hohen Arbeitsaufwand, der von den kleinen Unternehmen nicht geleistet werden kann. Für die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Stromverbrauchsdaten kleiner Betriebe ist der Einsatz eines Smart-Meter-Zählers mit entsprechender Dienstleistung die einfachste Lösung. Hier wird der Status Quo der Einsatzmöglichkeit durch die Stadtwerke Münster GmbH geprüft. Die Ergebnisse fließen in die „Initialberatung Energieeffizienz“ (G1) ein.

  • Plan

    geplant

    Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems zum Aufbau eines einfachen Energiemanagements in KMU

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Da es sich quantitativ um nicht so viele Gebäude handelt und somit die Auswirkungen auf den CO 2 -Ausstoß eher gering sind, ist die Maßnahme als eingeschränkt bedeutsam und nicht prioritär eingestuft worden.

  • Plan

    geplant

    Ziel der Maßnahme ist die Verringerung des Energieverbrauchs der Immobilien bei Wiedervermietung um 20-40% durch eine Analyse des betroffenen Bestandes an Gewerbeimmobilien und die Entwicklung eines entsprechenden Energieberatungsangebo- tes.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wurden im Projektjahr 2018 die Themenschwerpunkte Elektromobilität und verhaltensorientierte Ansätze im Unternehmen in den Fokus genommen. Dabei stand die Verbindung von Klimaschutz und Mitarbeitermotivation (Attraktivität des Arbeitgebers) im Fokus. Schwerpunkte waren Klimaschutz am Arbeitsplatz (Büroausstattung), Klimaschutz und Ernährung sowie Klimaschutz und Mobilität (Vermeidung von Wegen, Home Office, etc.).

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wurden in den Projektjahren 2014 – 2016 die Themenschwerpunkte Elektromobilität, Mitarbeitermotivation und die Anwendung des eigens für Münsters „Allianz für Klimaschutz“ entwickelten Bilanzierungstools intensiv behandelt. Zudem wurden die Themen Stromspeicherung sowie mögliche Fördermittel für Unternehmen mit je einem Workshop den Unternehmen nahe gebracht.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ wurden in den letzten beiden Jahren die Themen LED-Beleuchtung, Green-IT und die Installation von Photovoltaik-Anlage intensiv behandelt und durch Informationsveranstaltungen, Exkursionen und Materialen begleitet. Schwerpunkt in diesem Jahr wird der Einsatz von Energiemonitoring und –managementsystemen sein.

  • Plan

    geplant

    Entwicklung und Durchführung von Kampagnen für verschiedene Branchen zur Energieeffizienz wie z.B. Optimierung der Beleuchtung, Kühlung, Green IT, KWK, etc.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    m Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wird das Thema Mitarbeitermotivation durch Workshops und durch Betriebsrundgänge bei Unternehmen, die das Thema intensiv umsetzen (z.B. Knubel), weiterhin aktiv verfolgt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Thema ist in „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ eingebunden worden und als Schwerpunktthema „Mitarbeitermotivation“ in der Umsetzung.

  • Plan

    geplant

    Aufbau eines Kompetenzzentrums „Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ als Servicestelle für Unternehmen aus dem Sektor GHD. Entwicklung von Umsetzungskonzepten mit Materialien und Bereitstellung eines Beratungsangebotes für die Firmen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Auch im Jahr 2017 konnten keine Unternehmen gefunden werden, die eine Förderung in Anspruch genommen haben. In 2018 ist die Startberatung für KMU nochmals intensiviert worden (vgl. G1), so dass insgesamt 20 Unternehmen beraten werden konnten, von denen vereinzelt Interesse am Förderprogramm bekundet wurde. Eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen steht noch aus.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Trotz intensiver Werbung über die Startberatung und Münsters Allianz für Klimaschutz konnten in den Jahren 2013 - 2016 insgesamt nur vier LED-Sanierungen gefördert werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Förderung von kleineren vorbildlichen Klimaschutzmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen gestaltet sich schwierig, da die Investitionen in den Unternehmen in diesem Sektor sehr zögerlich sind. In 2012 konnte ein Projekt zur Installation von LED-Beleuchtung gefördert werden, wobei im März 2013 die Nachricht kam, dass das Unternehmen die Maßnahme nicht umsetzen wird. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Haushaltsmittel um 50% gekürzt.

  • Plan

    geplant

    Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unternehmen. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren und der Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen (G1, G5, G6). Finanzierung ggf. in Kooperation mit Herstellern von Effizienzprodukten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Seit 2013 sind ca. 35.000 kW Anschlussleistung in 390 neuen Hausanschlüssen im Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Da das FW-Förderprogramm Ende 2015 ausgelaufen ist und nicht neu aufgelegt wurde, ist auch die begleitende Präsens in den Medien deutlich reduziert worden. Aktuell werden in unregelmäßigen Abständen Anzeigen in Printmedien und im Kino geschaltet.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Seit 2013 sind ca. 25.000 kW Anschlussleistung in 320 neuen Hausanschlüssen im Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Werbung für die Fernwärme erfolgte über unterschiedliche Medien (Bewerbung für FW-Förderprogramm vom 01.01.-31.12.2015; Redaktionelle Artikel zum Förderprogramm im Magazin Wartung-Direkt"; regelmäßige Kommunikation in verschiedenen lokalen Medien)."

  • 2013

    Sachstand 2013

    In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH ist in 2012 die Imagekampagne für die Fernwärme in Münster ausgearbeitet und gestartet worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die städtischen Haushaltsmittel für die Kampagne eingespart und die Stadtwerke Münster führen die Kampagne in den kommenden Jahren eigenständig fort.

  • Plan

    geplant

    Ausbau des bestehenden FW-Netzes im Umfeld vorhandener Fernwärmetrassen durch die Stadtwerke. Unterstützend soll ein Öko-Image für die Fernwärme aufgebaut werden, d.h. Verbesserung und Aufwertung des Image der Fernwärmeversorgung im Sinne eines ökologisch wertvollen Produktes wie z.B. Ökostrom.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Universität schreibt ihren Erdgasbedarf zur Wärmeerzeugung im HKW Orléansring aus wettbewerblichen Gründen weiterhin regelmäßig aus. Die Stadtwerke konnten sich mit ihren Alternativangeboten zur Lieferung kostengünstiger KWK-Grundlastwärme aus der GuD-Anlage im HKW-Hafen im Wettbewerb erfolgreich behaupten. Dies ermöglicht eine maximale KWK-Wärmeerzeugung in Münsters Fernwärmesystem und die Gaseinsatzmengen der reinen Wärmeerzeugung verbleiben auf niedrigem Niveau.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Eine direkte Kooperation der Stadtwerke mit der Universität konnte aus wettbewerblichen Gründen nicht abgeschlossen werden. In den nachfolgenden Ausschreibungen konnten die Stadtwerke jedoch den Zuschlag erhalten und mit ihrem Angebot, KWK-Wärme günstig zu liefern, den Zuschlag erhalten und die Erzeugungsmenge konsequent am KWK-Modus der Anlage ausrichten. Die Angebotsstruktur begünstigt somit eine maximale KWK-Wärmeerzeugung. Die lokalen Gaseinsatzmengen der Universität sind deutlich zurückgegangen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Nachdem die Prüfung zum Bau einer dritten Gasturbinenlinie (GT) am Standort des Gas- und Dampfturbinen – Heizkraftwerkes (GuD-Anlage) am Hafen ergeben hat, dass ein wirtschaftlicher Betrieb einer dritten GT unter den derzeitigen bzw. mittelfristig zu erwartenden Rahmenbedingungen nicht möglich erscheint, verfolgen die Stadtwerke Münster das KWK-Ausbauziel durch die Projektierung von Groß-BHKWs, die in das Fernwärmenetz eingebunden werden sollen. Durch große BHKWs in der Netzperipherie, die mit Wärmespeichern kombiniert werden, wird der Erzeugungsanteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme weiter gesteigert werden. Darüber hinaus kann durch die dezentrale Fernwärmeeinspeisung hydraulischen Engpässen im Fernwärmenetz begegnet werden. Die Stadtwerke haben ihr Konzept der Universität vorgestellt und befinden sich mit der Uni im Gespräch über diesbezüglich mögliche Standortkooperationen. Die laufende Kooperation in der Fernwärmeerzeugung wird über das Auslaufen der Lieferverträge im Oktober 2012 zzt. dergestalt fortgesetzt, dass der Uni KWK-Grundlastwärme im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten aus der GuD-Anlage zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt wird, so dass der Einsatz der eigenen Gas-Kessel am Orléansring entsprechend zurück gefahren werden kann.

  • Plan

    geplant

    Stadtwerke nehmen sich des Themas an und erarbeiten mit der Uni ein Konzept. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis Oktober 2012.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand. Weiterhin sind die wirtschaftlichen Bedingungen für den Ausbau der KWK-Anlagen aus Sicht der Stadtwerke nicht zufriedenstellend. Gestiegene Strompreise in 2018 können aber mittelfristig zu einer höheren Installationsquote führen.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Der mit dem Projekt KWK-Modellkommune NRW verfolgte Ansatz, mehrere Groß-BHKW im Stadtgebiet zu bauen, konnte nicht weiter verfolgt werden. Die zwischenzeitlich sich einstellenden Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft sowie Schwierig- keiten bei der Standortfindung erschweren ein weitergehendes Engagement derzeit.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Der Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung wurde durch den Bau weiterer BHKWs der unteren und mittleren Leistungsklasse kontinuierlich fortgesetzt. So konnten im Jahr 2011 rd. 375 kW und im Jahr 2012 rd. 580 kW zusätzliche elektrische Erzeugungsleistung durch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Blockheizkraftwerken zur Objektversorgung installiert werden. Damit lagen die beiden vergangenen Jahre deutlich oberhalb der selbst gesetzten Zielmarke von rd. 300 kW pro Jahr. Zukünftig werden jedoch große Stromverbraucher BHKW ́s im jetzigen regulatorischen Rahmen vermehrt selbst errichten, so dass die Perspektive der Stadtwerke eher auf Klein-BHKW ́s und in Zusammenarbeit mit der Stadt auf kleinere Nahwärmenetze zur Objektversorgung gerichtet ist.

  • Plan

    geplant

    Die Stadtwerke wollen den Block-Heizkraftwerk-Ausbau (BHKW) über den Ansatz des Gutachten ausbauen und planen einen jährlichen Zuwachs von rd. 300 kW(el), was deutlich über dem Ansatz der Gutachter von 150 kW(el) liegt.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand. Da die Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zur erneuerbaren Stromversorgung in Münster beisteuern (37,5% in 2017), soll im Laufe des Jahres 2018 gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft ein Konzept für aus der EEG-Förderung auslaufende Biogasanlagen und deren Betriebe erarbeitet werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Mittlerweile gibt es in Münster 10 Biogasanlagen sowie zwei Satelliten-BHKW’s, die rund 45 Mio. kWh elektrisch sowie 38 Mio. kWh thermisch erzeugen. Die elektrische Leistung beträgt 5,2 MW. Durch die Verschlechterung des EEG’s findet aktuell kein weiterer Zubau oder nur in geringem Maße statt. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 4 MW sind bereits übertroffen worden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    In Münster gibt es 8 betriebsbereite Biogasanlagen sowie 2 Biogasatelliten-BHKW, die zusammen rund 29 Mio. kWh elektrisch sowie 24 Mio. kWh thermisch erzeugen und eine Leistung von rund 3,4 MW aufweisen. Nach einem Bauboom bis zum Jahr 2011 ist u.a. durch die hohen Substratpreise sowie die verschlechterten Bedingungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2012) eine verminderte Nachfrage nach Biogasanlagen zu verzeichnen. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 4 MW sind jedoch durch die bestehenden Anlagen sowie eine genehmigte, noch nicht fertig gestellte Anlage, annähernd erreicht.

  • Plan

    geplant

    Ausbau der Biogaserzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben möglichst mit anfallender Gülle und nur zum Teil zusätzlich angebauten Energiepflanzen. Dabei könnte die Biogasanlage das Biogas über eine Gasleitung zum Ort des Wärmeverbrauchs liefern (Biogassatelliten-BHKW). Ziel ist die Verbesserung der Wärmeerzeugung und nicht die Ausweitung der Anbauflächen für Energiepflanzen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Bislang keine wirtschaftliche Nutzung des Potenziales möglich bzw. absehbar.

  • Plan

    geplant

    Eine energetische Nutzung eines Großteils des Grünschnitts der AWM könnte durch eine Vorschaltung einer Vergärungsstufe vor die Kompostierung erfolgen. Aufbereitung des Biogases zu Erdgasqualität und Einspeisung in das Erdgasnetz der Stadtwerke, damit sowohl das Strom- als auch das Wärmepotenzial genutzt werden kann. Dies wäre nur wirtschaftlich, wenn eine elektr. Leistung von 500 kW bis 1 MW erzielt wird.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Jahr 2017 konnten neun Anlagen gefördert werden, wobei die Fördermittel innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft waren. Im November 2017 hat der Rat eine Aktualisierung der Richtlinien auf Grund deutlich gesunkener Modulpreise beschlossen (V/0890/2017). Ergänzend wurde der Fördertopf im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 auf insgesamt 52.000 € für die Jahre 2018 – 2020 aufgestockt. Der große Erfolg des Förderprogrammes hat sich im Jahr 2018 fortgesetzt, denn auch die aufgestockten Fördermittel waren bereits bis Ende März 2018 verausgabt. Dabei konnten mit dem reduzierten Fördersatz (von 150 €/kWp) insgesamt 45 Anträge mit einem durchschnittlichen Zuschuss von 1.170 € bewilligt werden. Die erneut große Nachfrage nach den Fördermitteln zeigt, dass mit dem Anreizsystem einer Förderung die Nachfrage nach PV-Anlagen weiterhin deutlich angekurbelt werden konnte. Zum Juni 2018 wurde das Förderprogramm auf Grund der weiteren Preisreduzierung von PV-Anlagen auf die Förderung von PV-Anlagen mit Speichern geändert und zudem wurde der Fördermitteltopf auf 100.000 € jährlich angehoben (V/0291/2018). Gefördert werden neuinstallierte PV-Anlagen mit Batteriespeichersystem auf Basis von Lithium-Eisen-Phosphat-Speichern (1.000 € pauschal) und Salzwasserbatteriespeicher (1.500€ pauschal), da hierbei aus Sicht von Rohstoffeinsatz, Lebensdauer, Umwelteinwirkungen und Sicherheit die positiven Aspekte im Vergleich zu den übrigen Batterietechnologien überwiegen.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Gemäß Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 (V/0592/2010 inkl. V/0592/2010 E1) werden von 2016 bis 2020 jährlich jeweils 27.000 € für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Der Rat hat am 29.06.2016 die Richtlinien beschlossen (V/0351/2016). Ziel ist es, den durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2014) bedingten deutlich geringeren Anlagenzubau bei kleinen Anlagen wieder anzustoßen. Mit dem zur Verfügung stehen Ansatz von 27.000 € war vorgesehen rund 11 Anlagen pro Jahr zu fördern. Die Förderung hat zu einer enormen Nachfrage von PV-Anlagen und Fördermitteln geführt, so dass bereits Anfang September 2016 die angesetzten Mittel erschöpft waren.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Maßnahme erst ab 2016 wirksam

  • Plan

    geplant

    Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt werden, um technische Lösungen für architektonisch gut integrierte Anlagen voranzubringen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne durchgeführt werden. Im Jahr 2018 wurde wieder eine breitangelegte Solar-Kampagne gemeinsam mit Partnerorganisationen und insgesamt mehr als 15 Solar-Aktionsveranstaltungen auf dem Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden öffentlichkeitswirksam die Themen Photovoltaik, Speichersysteme und Solarthermie in den Blick der Bürger gebracht und Bürger bei der Planung und Realisierung einer Solaranlage unterstützt. Neben einer Informationsbroschüre und der Erweiterung des Netzwerkes AltbauPartnerHandwerk um weitere Solarfachfirmen arbeitet die Stadt Münster an der Erstellung eines Solardachpotenzialkatasters, dass die vorhandenen geeignete Dachflächen in Münster darstellt und bei der ersten Dimensionierung der Anlagen unterstützen soll. Zudem sind im Rahmen der Solarkampagne gemeinsam mit der Verbraucherzentral Münster 30 kostenlose Vor-Ort-Beratungen zum Thema Solar verlost worden, um so die Hemmschwelle zur professionellen und unabhängigen Beratung weiter zu senken.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Werbung für das Thema Solarenergie wurde in den vergangen Jahren kontinuierlich ausgebaut und durch Aktionstage wie Tag der Sonne, Aktion „Wärme von der Sonne“ oder „Solar lokal“, Informationstage für den internetbasierten Solarcheck oder durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale umgesetzt. Beim internetbasierten Solarcheck können Bürger im persönlichen Gespräch mit einem Berater den Check durchführen und erhalten zudem eine weiterführende Beratung zu Technik und Wirtschaftlichkeit. Im September 2016 wurde zudem eine große, öffentlichkeitswirksame Kampagne „Mit der Kraft der Sonne Richtung Zukunft“ durchgeführt. Eine Ausstellung inklusive Beratung durch das Fachhandwerk und durch Energieexperten sowie mehrere Vorträge wurden durchgeführt. Daneben konnten sich Interessierte auch auf dem Familienumweltfest auf dem Hof Lütke Jüdefeld umfassend zum Thema Solarenergie informieren. Seit 2013 konnte der Ausbau von PV-Anlagen auf 35.600 kWp gesteigert werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Um das Thema Solarenergie öffentlichkeitswirksam zu bewerben, wurde neben den seit Jahren stattfindenden Aktionen und Beratungen ein Flyer erstellt, der den städtischen Solarcheck bewirbt und weitere Informationen zur Nutzung von PV-Anlagen liefert. Der internetbasierte Solarcheck ist unter www.klima.muenster.de eingestellt und ist von den Bürgern gut angenommen worden. Die in Münster installierte Leistung der PV-Anlagen konnte von 2010 mit 9.797 kWp bis 2012 mit 31.600 kWp mehr als verdreifacht werden. Dies zeigt, dass unterstützt durch den Bundestrend die vielfältigen Aktionen zum Ausbau der Solarstromnutzung in Münster sehr erfolgreich gewesen sind.

  • Plan

    geplant

    Solaranlagen sollten in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden, z.B. durch weitere Referenzobjekte mit Wirtschaftspartnern aus der Wohnungswirtschaft oder Hotelgewerbe, Förderung noch mehr bewerben, Präsentationen in Vereinen, „Rundum- Sorglos-Pakete“ für Hausbesitzer, etc.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Nachdem der Rat am 28.09.2016 die 65. Änderung des FNP abschließend beschlossen hatte, hat die Bezirksregierung Münster die 65. Änderung am 15.12.2016 genehmigt. Mit der Veröffentlichung dieser Genehmigungsverfügung am 23.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Münster wurde die 65. Änderung des FNP wirksam.
    Sachstand Windenergienutzung im Stadtgebiet Münster,
    Gesamtbetrachtung, unabhängig von der Genehmigungszuständigkeit
    Stand 11.07.2018
    Aktuell betrieben: 32; 52.500 kW
    Genehmigt 2016,aber noch nicht errichtet: 2; 6.200 kW (teilweise Repowering)
    Genehmigt 2017,aber noch nicht errichtet: 5; 18.000 kW (teilweise Repowering)
    Im Genehmigungsverfahren: 3; 9.600 kW
    Summe: 42; 86.300kW

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Der Rat hat bereits am 12.12.2012 ein erstes gesamtstädtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Darstellung entsprechender Konzentrationszentren im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Änderung des FNP einzuleiten. Vor dem Hintergrund einiger Urteile (insbesondere BVerwG vom 13.12.2012 sowie OVG NRW vom 01.07.2013) war es erforderlich, die Systematik und insbesondere den Kriterienkatalog dieser Potenzialflächenanalyse umfassend zu überarbeiten. Der Rat hat am 25.03.2015 die überarbeitete Potenzialflächenanalyse zur Kenntnis genommen und die darauf aufbauende 65. Änderung des FNP zur Darstellung von Windkonzentrationszonen einleitend beschlossen (vgl. Vorlage V/0017/2015). Am 29.06.2016 hat der Rat beschlossen, den Entwurf zur 65. Änderung des FNP noch einmal zu ändern, so dass der so geänderte Entwurf in der Zeit vom 18.07.2016 bis 26.08.2016 erneut öffentlich ausgelegen hat. Am 28.09.2016 hat der Rat die 65. Änderung des FNP abschließend beschlossen. Der geänderte FNP stellt stadtweit ca. 440 ha. Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen dar.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster das Gesamtstädtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Darstellung entsprechender Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan der Stadt Münster" (Vorlagen V/0247/2012 und V/0247/2012/1) einstimmig beschlossen und damit den Aufstellungsbeschluss für das entsprechende FNP-Änderungsverfahren erteilt."

  • Plan

    geplant

    Die Planungen für die Ausweisung neuer Windkraftvorrangflächen laufen bereits seit Herbst 2010 in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, Amt 61 und Amt 67. Die Flächen sollen möglichst in den neuen Regionalplan aufgenommen werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Durch die geänderte Schwerpunktsetzung im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetzt), die seit dem Jahr 2012 verstärkt weg von der reinen Netzeinspeisung hin zu einem möglichst hohen Eigenstromverbrauch zielt, haben Beteiligungsmodelle sukzessive an Bedeutung verloren. Die Stadt Münster und ihre Töchterunternehmen planen daher im Jahr 2018 eine Reihe von PV-Anlagen in Eigenregie zu errichten und zu betreiben. Außerdem soll die größte Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Deponiekörper in Coerde in Kooperation zwischen AWM und Stadtwerken erweitert werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Im Rahmen der Umsetzung des vom Bundesumweltministerium geförderten Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog erstellt worden, der auch die Errichtung von Solaranlagen bei Gewerbe, Industrie und Wohnungswirtschaft sowie auf städtischen Dachflächen berücksichtigt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Auf städtischen Dachflächen sind insgesamt 41 Anlagen mit fast 1.500 kWp errichtet worden. Die Stadtwerke Münster GmbH hat dabei einen großen Beitrag geleistet. Sowohl auf städtischen Schulen als auch auf anderen großen privaten Gebäuden betreiben die Stadtwerke mehr als 50 Anlagen mit einer Leistung von rund 3.740 kWp. Das Potenzial an Dachflächen ist in der Stadt Münster größtenteils erschlossen.

  • Plan

    geplant

    Akquisition von großen, publikumsnahen Dachflächen bei Industrie und Gewerbe, Aufbau einer „Tauschbörse“ für Investoren und Anbieter von Dachflächen, Entwicklung von unterschiedlichen Betreibermodellen, Kampagne zur Einwerbung von Beteiligungen, Serviceplattform für Planer und Architekten, etc.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 309.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwohnerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen unter den im Sachstand 2015/2016 dargestellten Anforderungen. Um den Verkehrstechnischen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Erarbeitung eines Masterplan Mobilität Münster 2035+ beschlossen worden. Auszug aus der Begründung zur Aufstellung eines Masterplans Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017):
    Die dynamisch wachsende Stadt Münster steht vor großen Herausforderungen. Neben dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ zählt hierzu insbesondere die zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrsgeschehens. Die heutige Verkehrsinfrastruktur mit ihren vielfach zu engen historischen Straßenquerschnitten entspricht allenfalls dem Verkehrsaufkommen einer Bevölkerung von rd. 260.000 Einwohnern, nicht aber einer Großstadt. Das aktuelle Verkehrssystem weist daher deutliche Kapazitätsengpässe und Defizite im motorisierten Individualverkehr (MIV), im Schienenpersonennahverkehr / Öffentlicher Personennahverkehr (SPNV/ÖPNV) und im Radverkehr auf. Der daraus resultierende massive Druck auf den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraum ist vor allem zu den verkehrlichen Spitzenzeiten täglich sichtbar. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität vor allem im Kernstadtbereich. Insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz kommt es durch die Überlagerung des Münsteraner Verkehrs und der Zunahme des motorisierten Pendlerverkehrs zu deutlichen Leistungsfähigkeitsengpässen mit entsprechend negativen Auswirkungen (Lärm, Luft, etc.) für die Wohnbevölkerung. Auch die Verkehrssysteme des öffentlichen regionalen schienen- und straßengebundenen Verkehrs kommen in den Hauptverkehrszeiten an ihre Leistungsgrenzen. Zudem haben die vielfältigen Ansprüche der einzelnen Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen Verkehrsraum qualitativ und quantitativ derart zugenommen, dass sie sich gegenseitig konkurrenzieren und um „ihre“ Verkehrsfläche „streiten“. Es liegt auf der Hand, dass es zu dieser Problematik keine „schlichten“ Lösungen geben kann, in dem die Verkehrsfläche einfach vergrößert wird. Dies ist in einer im Kern verdichteten Großstadt allein aufgrund der existierenden Bebauung weder möglich noch zielführend. Vielmehr stellt sich die komplexe Frage, wie mit der begrenzten Verfügbarkeit an Verkehrsfläche bei dynamisch wachsender Einwohnerzahl und hohem Pendleraufkommen das zukünftige Verkehrsgeschehen unter Einbeziehung der regionalen Verflechtungen intelligent und nachhaltig organisiert sowie finanziert werden kann. Hierauf soll der zur Erarbeitung empfohlene Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ ziel- und umsetzungsorientierte Antworten geben. Damit ist der Masterplan ein zentraler Baustein für die dynamisch wachsende Stadt Münster. Im regionalen Kontext wird Münster damit zum Impulsgeber der Entwicklung eines zukunftsfähigen integrativen Mobilitätskonzeptes.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostiziert die Stadt Münster ein weiteres Einwohnerwachstum auf (je nach Flüchtlingszustrom) ca. 326.000 – 347.00 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den nach wie vor sinkenden Haushaltsgrößen – zu einer Zielzahl von mindestens 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen zu minimieren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig in Münster erreicht bzw. (z.T. deutlich) überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der o.a. erwarteten Bevölkerungsentwicklung und der daher zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um ausreichend (bezahlbaren) Wohnraum zur Verfügung zu stellen können. Insofern ist es auch zukünftig erforderlich, in nach Möglichkeit begrenztem Umfang Freiraum in Anspruch zu nehmen, um auf diesen Flächen neuen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung des Umweltverbundes im Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wurde aktuell der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster am 17.02.2016 beschlossen. Das Radverkehrskonzept Münster 2025 als Teil des Gesamtprojektes „Mobilität Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) ist aktuell in der politischen Beratung (s. V 9). Mit dem 3. Nahverkehrsplan wurde das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV am innerstädtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. Das Radverkehrskonzept gibt als lang fristiges Ziel eine Steigerung des Radverkehrsanteils in Münster von heute 40% auf 50% am Modal-Split an.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich im Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wird aktuell der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster als Teil des Gesamtprojektes „Mobilität Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) erstellt. Im Dezember 2012 wurden die zukünftigen Bedienungs- und Beförderungsqualitäten des ÖPNV in Münster beschlossen (V/0791/2012/1 „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster – Rahmenvorgaben“). Mit dieser Vorlage wurde gleichzeitig das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV am innerstädtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. Es ist geplant den Entwurf „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ noch in 2013 der Politik vorzulegen.

  • Plan

    geplant

    Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Konzept für eine Klima schonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen: Dabei sind für das Jahr 2020 folgende Ziele zu berücksichtigen:
    - Die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Stadtverkehr und der öffentlichen Verkehrsmittel im regionalen Verkehr sollen deutlich gesteigert werden,
    - das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden,
    - die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden,
    - Städtebauliche Planungen und Vorhaben sind grundsätzlich auf die Ziele der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Nutzung Erneuerbarer Energien auszurichten.
    Die bislang im Klimaschutzkonzept 2020 vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Verkehr (V1– V12) sowie Stadtentwicklung/Städtebau (Ü8) werden in dieses Konzept integriert.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Ergänzend zum Sachstand 2015/2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2017 mit dem Beschluss der Vorlage V/0802/2017 den „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ beschlossen. Die Erstellung eines Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ steht auch unter der Zielsetzung, die hohen NOx- und CO 2 -Werte zu reduzieren. Er soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In diesem Sinne ist er die „verkehrliche Säule“ eines übergeordneten „green-city-plans (GCP)“. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Herbst 2017 einen Antrag zum Förderprogramm „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Der Bund hat diesen Antrag zur nachhaltigen Entwicklung eines emissionsarmen, stadtverträglichen und ressourcenschonenden Gesamtverkehrs der Stadt Münster (GCP Münster)“ bewilligt. Daraufhin hat die Verwaltung zur Vorbereitung des Masterplan Mobilität Münster 2035+ eine zweistufige Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobilität Münster 2035+“ vergeben:
    Stufe 1: Sichtung und Bewertung vorhandener verkehrlicher Programme, Projekte und Prozesse (z. B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster, Lärmaktionsplan Stadt Münster, Luftreinhalteplan Stadt Münster, Wohnbaulandprogramm, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Münster Zukünfte 20/30/50, Global Nachhaltige Kommune) mit Wirkungsaussagen zur NOx- und CO 2 -Reduzierung.
    Stufe 2: Projektskizze zu den Bearbeitungsinhalten und der Vorgehensweise „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ unter der Maßgabe einer möglichst hohen Reduzierung der NOx- und CO 2 -Werte.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Verkehrsplanung betreibt ein regelmäßiges Monitoring der Verkehrsentwicklung im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr. So werden:
    • Die gesamtverkehrlichen Entwicklungen werden bereits seit 1982 durch turnusmäßige Haushaltsbefragungen nachgehalten.
    • Die Entwicklungen im MIV werden durch regelmäßige Handzählungen und durch kontinuierliche automatische Zählungen an den Signalanlagen überwacht.
    • Wesentliche Knoten im Hauptverkehrsstraßennetz werden im Abstand von ca. 5 Jahren gezählt.
    • Die automatisierten Radzählstellen (derzeit 8) auf bedeutenden Radverkehrsachsen werden kontinuierlich ausgebaut.
    • Neben regelmäßigen Befragungen der Fahrgäste in den Stadtbuslinien werden seit 2016 auch die Ein-/Aussteigerzahlen automatisiert erfasst.
    Zusätzlich werden anlassbezogen Zählungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen fließen zum einen in das Verkehrsmodell der Stadt Münster ein. Dieses Verkehrsmodell bildet die Basis vieler Verkehrsuntersuchungen, die z.B. im Rahmen von B-Plan-Verfahren durch die Verkehrsplanung erstellt werden. Auch der 3. Nahverkehrsplan stützt sich auf Daten, die durch diese regelmäßigen Erhebungen zur Verfügung stehen.

  • 2013

    Sachstand 2013

    kein neuer Sachstand

  • Plan

    geplant

    Zur Ausrichtung der zukünftigen Klima schonenden Verkehrsplanungen sollte der Klimaschutzaspekt in den VEP Münster 2025 aufgenommen werden und durch ein Monitoring die Verkehrsentwicklung mittels regelmäßig aktualisierter Nachhaltigkeits- bzw. Klimaschutzindikatoren überprüft werden.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Ergänzend zu Sachstand 2015/2016 hat die ZVM Verbandsversammlung beschlossen, einen Förderantrag für die Erstellung eines verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätskonzeptes „Mobiles Münsterland“ zu stellen. Die Idee dazu war in einer vorausgegangenen Mobilitätskonferenz mit Verkehrsminister Wüst unter Leitung von Regierungspräsidentin Frau Feller und in einer Landrätekonferenz mit Herr Oberbürgermeister Lewe entstanden. Der Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen liegt seit Juli 2018 vor, so dass das Mobilitätskonzept zügig erarbeitet und umgesetzt werden kann.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Das Thema wird kontinuierlich weiter entwickelt:
    • In einer Kooperation der Stadt Münster mit den unmittelbar anliegenden Nachbargemeinden Veloruten geplant (Ratsbeschluss vom 28.10.2016).
    • Der 3. Nahverkehrsplan zeigt Kooperationsmöglichkeiten in den Korridoren Steinfurter Straße, Handorf und Roxel zur besseren Koordinierung des Stadtbus- mit dem Regionalbusverkehrs auf. Konkrete Gespräche mit dem Kreis Steinfurt sowie den Verkehrsunternehmen WB und RVM wurden bereits aufgenommen.
    • Die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn für den Schienenpersonenverkehr von Münster über Sendenhorst (1. Bauabschnitt) bis nach Beckum (2. Bauabschnitt) ist ein äußerst regionalbedeutsames Verkehrsprojekt zur Stärkung des Umweltverbundes (s. V 5).
    Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), hat eine Initiative „StadtUmland.NRW – Zukunftskonzepte für Großstädte und ihre Nachbarkommunen gesucht“ gestartet. Die Stadt Münster hat sich gemeinsam mit den 11 Umlandkommunen Greven, Ostbevern, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst, Drensteinfurt Ascheberg, Senden, Nottuln, Havixbeck und Altenberge an dieser Initiative mit den Themenfeldern Wohnen und Velorouten beteiligt.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Thema wird im Rahmen des Projektes „Mobilität Münster 2025“ systematisch mit dem Zielhorizont 2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete Ansätze zur Veränderung des Regionalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten. Eine bestehende Kooperation ist schon heute der Arbeitskreis Verkehrsplanung beim ZVM, der sich allerdings bislang ausschließlich mit den Belangen des SPNV befasst. Darüber hinaus werden Belange des regionalen ÖPNV zunehmend zwischen der Region und der Stadt Münster erörtert und abgestimmt. Der Dritte Nahverkehrsplan Stadt Münster wird auch hierzu Aussagen treffen. Seit einiger Zeit wird das Thema Verkehr auch unterstützend in der Stadtregion mit dem Schwerpunkt Radverkehr diskutiert.

  • Plan

    geplant

    Zur Optimierung der Regionalverkehre sollte eine gemeinsame regionale Verkehrsplanung im Rahmen einer kommunalen Partnerschaft aufgebaut werden. Das Thema wird im Rahmen des VEP Münster 2025 systematisch mit dem Zielhorizont 2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete Ansätze zur Veränderung des Regionalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Rahmen der Allianz für Klimaschutz wurden sowohl mit Mobilitätsanbietern (Stadtwerke, Beresa, Hürter, Concept to go, Stadtteilauto...) als auch mit Unternehmer als Nutzer (Provinzial, Sparkasse, WWU,...) Workshops durchgeführt, um ein Mobilitätskonzept für Unternehmen zu erarbeiten. In diesem Jahr soll noch in den ersten Unternehmen ein Mobilitätstag durchgeführt werden, um mehr Mitarbeiter für Klima schonende Mobilität zu begeistern.

  • Plan

    geplant

    Der Aufbau eines BMM zur effizienteren Gestaltung der von Unternehmen erzeugten Verkehre insb. Berufsverkehr ist bei der Vielzahl an auswärtige Einpendler ein wichtiges Thema. Ansätze dazu sind bereits im Luftreinhalteplan (Förderung Firmenabo) enthalten. Maßnahmen sind vielfältig, wie Parkraummanagement der Unternehmen, Mitfahrbörsen, Fahrradkonzepte, Telearbeit, etc..

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Ab Oktober 2016 Umsetzung des Konzeptes „Münster fährt ab auf klimafreundliche Mobilität“, zunächst mit einer Broschüre, Plakatierungen, Sattelschonern und einer entsprechenden Website. In 2017 Erstellung und Herausgabe einer kostenlosen Smartphone-App „Münster fährt App“ mit einem interaktiven Gewinnspiel zur Kampagne. Anfang 2018 fand die Preisverleihung statt. In 2018 außerdem Vorbereitung einer Buswerbung zur Kampagne mit dem Motiv „Das ist unser zuverlässiger Job- und Freizeitshuttle mit Panoramablick“. Der Stadtbus soll ab Herbst 2018 für mindestens 6 Monate durch Münster fahren.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Das Konzept ist erstellt. Die Umsetzung des Konzeptes beginnt im Oktober 2016 und umfasst insgesamt einen Zeitraum bis zum Jahr 2020.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Aktueller Sachstand vgl. Vorlage V/0725/2012/1 „Ergebnisse des Expertenworkshops „Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität“ und weiteres Vorgehen. Die Verwaltung wird den Beschluss des Hauptausschusses entsprechend, ein Maßnahmenbündel konzentriert im Jahr 2014 umsetzen.

  • Plan

    geplant

    Planung von Maßnahmen zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Budget von 20.000 € pro Jahr, um die Akzeptanz der umweltfreundlichen Mobilität zu fördern.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Planungen und die weitere Vorbereitung des Projektes zur Reaktivierung der WLE liegen im Zeitplan. Am 15.05.2018 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung „Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster unter Berücksichtigung der Reaktivierung der WLE“ mir rd. 350 Teilnehmern durchgeführt. Die Ergebnisse der im April 2018 vom Nahverkehrsverband Westfalen-Lippe in Auftrag gegebenen sogenannten Standardisierten Bewertung als Fördervoraussetzung zur Aufnahme in den ÖPNV- Bedarfsplan des Landes NRW sollen Anfang 2019 vorliegen.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Die Planungen zur Reaktivierung der WLE werden kontinuierlich fortgeführt. Im Zuge der Neuaufstellung des ÖPNV Bedarfsplan des Landes NRW wird eine aktualisierte verkehrliche Bewertung erfolgen. Bei erwartetem positivem Ergebnis wird die Maßnahme in den ÖPNV Bedarfsplan aufgenommen, so dass dann Planungs – und Finanzierungssicherheit besteht.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Maßnahme „Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs“ ist im Grundsatz mit der am 10.02.2011 erfolgten Beschlussfassung der Vorlage V/0916/2010 zum Nahverkehrsplan NWL erarbeitet worden. Aktuell werden der zweigleisige Ausbau Münster – Lünen (Landesebene) und die Reaktivierung der WLE Münster – Sendenhorst – (Neubeckum) (Orts- und Regionalebene) voran getrieben. Der Rat der Stadt Münster hat am 12.12.2012 erneut seine Zielvorstellung bekräftigt, die Reaktivierung der WLE zügig umzusetzen (V/0916/2012).

  • Plan

    geplant

    Sicherlich eine geeignete Maßnahme um der Pendlerproblematik zu begegnen. Zuständigkeit jedoch beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL). Aktuell wird der Nahverkehrsplan SPNV fortgeschrieben. Erkennbar ist, dass ein großes Mehr an Verkehrsleistungen im Bereich des Münsterlandes kurz- bis mittelfristig aufgrund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Aus der Begründung zum Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017): Der neu aufzustellende Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ soll Verkehrsträger übergreifend erstmalig Ziele und grundsätzliche Strategien zum Umgang mit den verkehrlichen Herausforderungen der wachsenden Stadt Münster definieren sowie zeitlich gestufte Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen zur Erreichung eines nachhaltigen stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster aufzeigen. Er soll damit die Ziele, Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener sektoraler verkehrlicher Fachpläne (z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster 2025, Verkehrssicherheitsprogramm) auf Komptabilität prüfen, als übergeordnetes Planwerk bündeln und Synergien nutzbar machen. Aufgrund der starken Verflechtungen mit der Region sieht der Masterplan auch einen regionalen Dialog „Mobilität“ vor. Denn eine Gebietskörperschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften (z.B. Stadtwerke Münster GmbH) alleine kann den Verkehr nur verwalten. Gestaltung hingegen fängt da an, wo sich benachbarte Gebietskörperschaften zusammenschließen, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu finden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster beinhaltet Aussagen zu den erwarteten Qualitäten sowohl im Stadtbus- als auch im Regionalbusverkehr. Aktuell werden die Nahverkehrspläne der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf fortgeschrieben. Das ÖPNVG sieht eine Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger vor, so dass die Verwaltung zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Qualitäten des Regionalbusverkehrs abgeben wird.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Im Rahmen des Projektes „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ werden die bestehenden und vom Fahrgast anerkannten Bedienungs- und Beförderungsqualitäten sowohl für den Stadtbus- als auch für den Regionalbusverkehr sichergestellt und fortentwickelt (siehe V/0791/2012/1). Begleitend wird ein Stadt-Umland-Konzept erarbeitet.

  • Plan

    geplant

    Der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet mit dem Umland wurde in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollten auch zukünftig gesichert und weiter optimiert werden, unter anderem bei Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort, Fahrgastinformation, etc.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    Dieser Maßnahmebaustein ist kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern hat eine bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entsprechende Diskussionen intensiv einbringt. Die genannten Beispiele wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets etc. stellen keine neuen Finanzierungswege dar.

  • Plan

    geplant

    Kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern deutlich übergeordnete politische Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Dt. Städtetages, etc. in entsprechende Diskussionen einbringt. Die genannten Beispiele wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets, etc. stellen keine neuen Finanzierungswege dar.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat am 24.11.2016 das Radverkehrskonzept Münster 2025 beschlossen. Damit wurden Standards für Fahrradständer in Münster festgelegt, um ein einheitliches Stadtbild zu generieren. Zur Förderung der Multimodalität durch die Verknüpfung von Bahn, Bus und Fahrrad werden durch eine zweite Radstation auf der Bahnhofostseite ca. 2 000 sowie im näheren Umfeld weitere 400 Fahrradabstellplätze geschaffen. Nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anlehnbügeln oder doppelstöckigen Fahrradständern und elektronischem Schließsystem sukzessive an allen Schienenhaltepunkten als Standard installiert werden. Dies gilt auch für sämtliche Haltepunkte bei Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Münster-Sendenhorst (WLE). Eine enge Kooperation mit den Stadtwerken Münster trägt zudem zu einer Verbesserung der Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushaltestellen bei. Des Weiteren soll im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ ein Fahrradparkraumkonzept unter Berücksichtigung eines Fahrradverleihsystems erarbeitet und umgesetzt werden.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Das Themenfeld Fahrradparken ist im Radverkehrskonzept Münster 2025 (V/0647/2016, wird zurzeit in den politischen Gremien beraten) aufgegriffen worden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Die Verwaltung ist bemüht, das Angebot an Fahrradabstellplätzen zu erweitern, daher wurde die Vorlage V/0054/2012 'Mehr Platz für mehr Radverkehr - Lücken im Netz schließen - Hindernisse für FußgängerInnen aus dem Weg räumen' eingebracht und im Juni 2012 beschlossen, dass neue und zusätzliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder in der Altstadt und in den innenstadtnahen Wohngebieten geschaffen werden sollen, damit das Fahrradparken in diesen Bereichen weiter ausgebaut und geordnet wird. Zunächst sollen in den Altbaugebieten zwischen dem 1. und 2. Tangentenring systematisch Stellen identifiziert werden, wo die Fußgänger auf den Gehwegen durch ungeordnet abgestellte Fahrräder behindert werden. In der Örtlichkeit wird entschieden, ob die Fahrradständer / Anlehnbügel unter Aufgabe eines Stellplatzes auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg unter Wahrung einer ausreichenden Gehwegbreite und unter Wahrung ortsgestalterischer Belange (Straßenbild) aufgestellt werden. Die Verwaltung setzt diese Aufgabe sukzessive im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten um. In der Altstadt wird die Ausweitung der Fahrradabstellplätze durch den Druck anderweitiger Nutzungen auf den öffentlichen Raum begrenzt. Es werden in der Altstadt nur noch in sehr geringem Umfang Möglichkeiten gesehen, das Angebot zu erweitern, daher wird einem Abbau von Fahrradabstellplätzen in der Altstadt nur noch zugestimmt, wenn der Verlust der Fahrradabstellplätze anderweitig kompensiert werden kann.

  • Plan

    geplant

    Die Abstellsituation für Fahrräder sollte weiter verbessert werden z.B. durch einen generellen Ausbau der Radabstellmöglichkeiten im Stadtgebiet, den Ersatz weggefallener Anlagen, die Überprüfung der Bereithaltung gesetzlich vorgeschriebener Anlagen durch Geschäfte (LBauO § 51) oder den Ausbau an ÖPNV-Haltestellen und Carsharing- Punkten.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Das Thema Fußverkehr in Münster wird inhaltlicher Bestandteil des noch zu erarbeitenden Masterplans Mobilität Münster 2035+.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    kein neuer Sachstand

  • 2013

    Sachstand 2013

    kein neuer Sachstand

  • Plan

    geplant

    Die Förderung des Fußgängerverkehrs wird ein Schwerpunktthema des VEP Münster 2025, wobei hier dann Möglichkeiten zur Intensivierung des Fußgängerverkehrs aufgezeigt werden sollen.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Die Untersuchungen und mögliche konzeptionelle Ideen zum Parken in Münster werden inhaltlicher Bestandteil des noch zu erarbeitenden Masterplans Mobilität Münster 2035+.

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Kein neuer Sachstand, die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes ist in Bearbeitung.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Mit dem Parkraumkonzept Münster 2010 Bereich Altstadt/ Hauptbahnhof (Vorlage V/0906/2002) wurden die Rahmenbedingungen für die Parkraumentwicklung beschlossen und integriert in städtebauliche Entwicklungen z.B. das Parkhaus Engelenschanze, Alter Steinweg und die Tiefgaragen Stubengasse und Münster-Arkaden umgesetzt. Abgesehen vom Kreuzviertel sind nahezu flächendeckend auch Bewohnerparkzonen und eine Stellplatzbewirtschaftung in der Innenstadt (innerhalb des zweiten Tangentenringes) umgesetzt. Zwischen der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßen NRW ist vereinbart worden, auf der B51 im Jahr 2013 zwei zusätzliche Wechselwegweiser zur besseren Erreichbarkeit des Messe und Congress Zentrums Halle Münsterland zu installieren. Damit können Parksuchverkehre weiter reduziert werden. Weiter gehendere Veränderungen sind in den nächsten Jahren nicht geplant. Das Parkraumkonzept soll eingebettet in das Projekt „Mobilität Münster 2025“ in den nächsten Jahren durch die Verwaltung fortgeschrieben werden.

  • Plan

    geplant

    Steuerung von Parkraumangebot und -nachfrage im gesamten Stadtgebiet u.a. durch Anpassung des Parkraumangebots im öffentlichen Straßenraum, eine autoarme Innenstadt (u.a. Steigerung der Aufenthaltsqualität), eine dynamische Zufahrtsbeschränkung der Innenstadt sowie die Regulierung von Parkraumangebot und Gebührenpflicht auch in den äußeren Stadtbezirken.

  • 2017

    Sachstand 2017 / 2018

    Kein neuer Sachstand

  • 2015

    Sachstand 2015 / 2016

    Mit der Vorlage V/0953/2013 hat die Verwaltung eine umfassende Untersuchung zu P+R-Anlagen in Münster durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Bericht „P+R- Anlagen in Münster: Bestandsaufnahme und Konzept“ (Anlage zur Vorlage) dargelegt. Mit diesem Bericht wurde eine Übersicht aller vorhandenen und geplanten P+R-Anlagen sowie in Prüfung befindlichen P+R-Standorte im Stadtgebiet von Münster vorgelegt. Der Bericht ist ein separater, in sich geschlossener Fachplan des Gesamtkonzeptes „Mobilität Münster 2025“, im Rahmen dessen Einzel- bzw. Fachpläne erstellt und veröffentlicht werden.

  • 2013

    Sachstand 2013

    Das Thema wurde von der Verwaltung aufbereitet. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen steht noch aus. Die Stadtwerke Münster GmbH haben darüber hinaus das Projekt Multimodale Mobilität aufgelegt.

  • Plan

    geplant

    Die bestehenden Mobilpunkte bedürfen, sollte man das Konzept weiterverfolgen, sicherlich einer Aufwertung. Ob weitere Standorte für Mobilpunkte eingerichtet werden sollen, wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft.

Weitere Details: Das Klimaschutzkonzept 2020 wurde am 28. April 2010 beschlossen (bzw. konkreter am 8. Dezember 2010) beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwaltung alle zwei Jahre über den Sachstand der Umsetzung berichtet. Auf diesem Sachstandsbericht der Verwaltung basiert unsere Visualisierung.

Das Klimaschutzkonzept 2020 hat insgesamt 5 Kategorien: “Übergreifend (Ü), Bauen und Wohnen (B), Gewerbe, Handel, Dienstl. (G), Energieumwandlung, EE (E) und Verkehr (V)”. Diese Kategorien wiederum haben Untermodule, die Maßnahmen bündeln (Ü1, Ü2, usw.). Jedes dieser Untermodule ist oben aufgeführt. Die Farben bedeuten dabei von uns vorgenommene Einschätzungen, inwiefern das Untermodul umgesetzt wurde:

  • grün: alles in Ordnung, Maßnahme wurde umgesetzt
  • orange: Teile der Maßnahme wurden umgesetzt, aber wichtige Teile fehlen noch
  • rot: wesentliche Teile der Maßnahme wurden nicht umgesetzt
  • (weiß: Zusammenfassung der Maßnahme, wie im Klimaschutzkonzept 2020 vorgeschlagen wurde)

Die Farben der Gesamtkategorien basieren auf den zusammengefassten Einschätzungen der Untermodule. Wir freuen uns über Deine Nachricht, falls unsere Einschätzung nicht stimmen sollte!

Weitere Erläuterungen: Jedes Untermodul hat eine Priorität (von 1: niedrig, bis 5: hoch; die Größe der Untermodule entspricht dieser Priorität) und ein CO2-Minderungspotential (von 1: niedrig, bis 5: hoch). Dieses Potential steht in Klammern, wenn das Potential der Maßnahme nur schwer quantifizierbar ist. Ein Potential mit dem Wert “-” “kennzeichnet ein indirektes Wirkungspotenzial”. Die Prioritäten und Potentiale der Gesamtkategorien sind die Mittelwerte aller Module. Das Dokument der Verwaltung listet auch Zuständigkeiten auf. Diese haben wir hier weggelassen.

Was kann ich tun?

Schön, dass Du fragst!

Klimaschutz fängt beim Einzelnen an: Mit dem CO2-Rechner des Umweltbundesamtes kannst Du Deinen persönlichen CO2-Rucksack berechnen und bekommst Tipps, diesen zu reduzieren.

Klimaschutz wird aber auch entscheidend von nationaler und lokaler Politik bestimmt. Deshalb:

Datenquellen

Die Daten zu den realen Emissionen entstammen den Klimabilanzen, die die Stadt Münster erstellt hat. Inzwischen sind einige grundlegende Daten auch als echte Offene Daten maschinenlesbar verfügbar.

Die Daten zu den CO2-Zielen der Stadt entspricht für 2020 dem Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt. Das Ziel für 2030 entspricht dem Beschluss des Stadtrats vom 11.12.19 “alsbald – möglichst bis 2030 – klimaneutral zu werden” (S. 57). Der lineare Trend entspricht dem linearen Modell, was die bisherigen CO2-Emissionen am besten beschreibt (Korrelation: 0,96).

Stand der Daten: 20. Februar 2024

Wichtig

Generell gilt immer: Alle Angaben ohne Gewähr! Über Hinweise auf Fehler oder sonstige Anmerkungen freuen wir uns aber natürlich (Kontakt ganz unten)!